Frau Neidel

Anordnung Tempo 30 abschnittsweise

Die Tempo 30 Anordnung für den Einmündungsbereich Heidefeld in den Stahnsdorfer Damm ist für den Abschnitt Stahnsdorfer Damm durch die Verkehrsbehörde erfolgt.

 

Eingang Petition

Bei der Verwaltung ist eine Petition von Bürgern eingegangen. Diese Petition wird am Mittwoch im Umweltausschuss behandelt. Gewünscht werden Fußgängerüberwege entweder in Form eines Zebrastreifens oder einer Ampel in dem Bereich, wo jetzt Tempo 30 angeordnet wurde und auch für den Bereich Heidefeld über den Schleusenweg. Hierzu hat die Verwaltung eine Zählung durchgeführt für die Spitzenstunde. Die Erhebung hat ergeben, dass es weit unter 50 Querungen in der Spitzenstunde gibt. Trotzdem sehen wir diese Querungshilfen im Zusammenhang auch mit der Schulwegsicherung. Bevor wir jetzt einen Antrag stellen, werden wir uns mit der Verkehrsbehörde verabreden und zu diesem Thema ein Gespräch führen, wie man hier mit einer Antragstellung möglichst den Weg einschlägt, der auch zu einer Genehmigung führen kann.

 

Antrag von einem Bürger

Ein Bürger hat den Antrag an die Verkehrsbehörde gestellt, für die Hohe Kiefer in Höhe der Katholischen Kirche eine Querungshilfe zu errichten. Dieser wurde versagt. Hier hatte die Verwaltung selbst bereits einen Antrag auf einen Fußgängerüberweg bei der Verkehrsbehörde gestellt, der aber ebenso versagt wurde. Die Begründung ist, dass der Spitzenwert von 50 Querungen in der Stunde nicht erreicht wird.

 

Herr Wilczek

Ich finde es aber trotzdem wichtig an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg zu schaffen. Wir müssen uns da einfach mal über die anderen Maßnahmen hinwegsetzen. Wir müssen uns nicht an die Vorgaben binden, sondern wir entscheiden das einfach und setzen es einfach fest.

 

Herr Sahlmann

War nicht bereits von der Verwaltung angedacht, nachdem Tempo 30 in der Hohen Kiefer von der Verkehrsbehörde abgelehnt wurde, abschnittsweise für die Hohe Kiefer Tempo 30 erneut zu beantragen?

 

Frau Neidel

Der Antrag wurde entsprechend dem Maßnahmenkatalog gestellt, dazu gab es eine Versagung. Das können Sie im Maßnahmenkatalog so entnehmen. Bei der nächsten Behandlung des Maßnahmenkataloges im Bauausschuss wird das Thema sicherlich noch einmal angesprochen werden.

 

Frau Neidel

Zur Anmerkung von Herrn Wilczek kann ich sagen, die vorgeschlagene Handlungsweise entspricht nicht dem geltenden Recht und insofern sind uns die Hände gebunden.

Aber wenn wir das Gespräch mit der Verkehrsbehörde haben, werden wir dieses Thema noch einmal aufgreifen. Die Gründe der Ablehnung für einen FGÜ werden im Maßnahmenkatalog wiedergegeben.