Sitzung: 06.01.2014 Bauausschuss
Frau Neidel
➢Anordnung
Tempo 30 abschnittsweise
Die Tempo 30
Anordnung für den Einmündungsbereich Heidefeld in den Stahnsdorfer Damm ist für
den Abschnitt Stahnsdorfer Damm durch die Verkehrsbehörde erfolgt.
➢Eingang
Petition
Bei der Verwaltung
ist eine Petition von Bürgern eingegangen. Diese Petition wird am Mittwoch im
Umweltausschuss behandelt. Gewünscht werden Fußgängerüberwege entweder in Form
eines Zebrastreifens oder einer Ampel in dem Bereich, wo jetzt Tempo 30
angeordnet wurde und auch für den Bereich Heidefeld über den Schleusenweg.
Hierzu hat die Verwaltung eine Zählung durchgeführt für die Spitzenstunde. Die
Erhebung hat ergeben, dass es weit unter 50 Querungen in der Spitzenstunde gibt.
Trotzdem sehen wir diese Querungshilfen im Zusammenhang auch mit der
Schulwegsicherung. Bevor wir jetzt einen Antrag stellen, werden wir uns mit der
Verkehrsbehörde verabreden und zu diesem Thema ein Gespräch führen, wie man
hier mit einer Antragstellung möglichst den Weg einschlägt, der auch zu einer
Genehmigung führen kann.
➢Antrag
von einem Bürger
Ein Bürger hat den
Antrag an die Verkehrsbehörde gestellt, für die Hohe Kiefer in Höhe der Katholischen
Kirche eine Querungshilfe zu errichten. Dieser wurde versagt. Hier hatte die
Verwaltung selbst bereits einen Antrag auf einen Fußgängerüberweg bei der
Verkehrsbehörde gestellt, der aber ebenso versagt wurde. Die Begründung ist,
dass der Spitzenwert von 50 Querungen in der Stunde nicht erreicht wird.
Herr Wilczek
Ich finde es aber
trotzdem wichtig an dieser Stelle einen Fußgängerüberweg zu schaffen. Wir
müssen uns da einfach mal über die anderen Maßnahmen hinwegsetzen. Wir müssen
uns nicht an die Vorgaben binden, sondern wir entscheiden das einfach und
setzen es einfach fest.
Herr Sahlmann
War nicht bereits
von der Verwaltung angedacht, nachdem Tempo 30 in der Hohen Kiefer von der
Verkehrsbehörde abgelehnt wurde, abschnittsweise für die Hohe Kiefer Tempo 30
erneut zu beantragen?
Frau Neidel
Der Antrag wurde
entsprechend dem Maßnahmenkatalog gestellt, dazu gab es eine Versagung. Das
können Sie im Maßnahmenkatalog so entnehmen. Bei der nächsten Behandlung des
Maßnahmenkataloges im Bauausschuss wird das Thema sicherlich noch einmal
angesprochen werden.
Frau Neidel
Zur Anmerkung von
Herrn Wilczek kann ich sagen, die vorgeschlagene Handlungsweise entspricht
nicht dem geltenden Recht und insofern sind uns die Hände gebunden.
Aber wenn wir das
Gespräch mit der Verkehrsbehörde haben, werden wir dieses Thema noch einmal
aufgreifen. Die Gründe der Ablehnung für einen FGÜ werden im Maßnahmenkatalog
wiedergegeben.