Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 18, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Veräußerung von Grundstücken im Geltungsbereich des B-Plans KLM-BP-006-c-3 folgende Kriterien zu beachten:

1.    keine Generierung von zusätzlichen innerörtlichen bzw. Durchgangsverkehr durch Kleinmachnow,

2.    Sicherstellung eines über den reinen Grundstückverkaufspreis hinausgehenden langfristigen Ertrags für die Gemeinde durch Gewerbesteueraufkommen,

3.    Wahrung der grünordnerischen Festsetzungen des B-Plans KLM-BP-006-c von 1997:

a)   auf allen Flächen (Misch-, Kern-, Gewerbeflächen) ist ein Flächenanteil von 30% gärtnerisch zu gestalten (Zi. B 3.4. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

b)   Flachdächer sind mit einem Anteil von 70% zu begrünen (Zi. B 3.9. der textlichen Festsetzungen des B-Plans 006-c von 1997),

4.    Sicherstellung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen (Zitat aus P&E-Selbstpräsentation im Internet).

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache durch Herrn Templin.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 161/13 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 161/13:

Die DS-Nr. 161/13 wird mehrheitlich abgelehnt (6 Ja-Stimmen, 18-Nein-Stimmen, 3 Stimmenenthaltungen).