Sitzung: 17.02.2014 Bauausschuss
Frau Storch
➢Anfrage
zum überdimensionierten Gebäude Machnower Busch/ Zehlendorfer Damm.
Herr Ernsting
Dieses Gebäude ist
vom Landkreis nach § 34 so genehmigt worden. Der Landkreis schätzte ein, dass
dieses Gebäude nach Grundfläche und Höhe sich planungsrechtlich einfügt. Wir
hatten bauplanungsrechtliche keine Chance so lange das Bauvorhaben nicht
geändert wurde.
Frau Storch
LoF-Liste Nr. 60/14)
➢ Anfrage zum Grundstück Zehlendorfer
Damm 71-73
Könnte die noch
vorhandene forstwirtschaftliche Fläche von Wald in eine private Grünfläche
umgewandelt werden?
Herr Ernsting
Die Umwandlung ist
nicht das Problem, die Fläche ist planungsrechtlich als Wald festgesetzt. Man müsste
den Bebauungsplan ändern und zwar die Fläche von Wald in Grünfläche mit
Erhaltungsbindung. Das hat aber den Nachteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht
mehr viel zu erhalten ist, weil relativ viel Forstungsmaßnahmen stattgefunden
haben, die zwar waldrechtlich zulässig sein mögen, die aber dazu führen, dass
die Erhaltungsbindung noch nicht viel bringt.