Frau Storch

Anfrage zum überdimensionierten Gebäude Machnower Busch/ Zehlendorfer Damm.

 

Herr Ernsting

Dieses Gebäude ist vom Landkreis nach § 34 so genehmigt worden. Der Landkreis schätzte ein, dass dieses Gebäude nach Grundfläche und Höhe sich planungsrechtlich einfügt. Wir hatten bauplanungsrechtliche keine Chance so lange das Bauvorhaben nicht geändert wurde.

 

Frau Storch LoF-Liste Nr. 60/14)

Anfrage zum Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73

Könnte die noch vorhandene forstwirtschaftliche Fläche von Wald in eine private Grünfläche umgewandelt werden?

 

Herr Ernsting

Die Umwandlung ist nicht das Problem, die Fläche ist planungsrechtlich als Wald festgesetzt. Man müsste den Bebauungsplan ändern und zwar die Fläche von Wald in Grünfläche mit Erhaltungsbindung. Das hat aber den Nachteil, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr viel zu erhalten ist, weil relativ viel Forstungsmaßnahmen stattgefunden haben, die zwar waldrechtlich zulässig sein mögen, die aber dazu führen, dass die Erhaltungsbindung noch nicht viel bringt.