In Ergänzung zu DS-Nr. 143/13 wurden Formulierungen von Textlichen Festsetzungen in Bezug auf zulässige Maximalhöhen vereinheitlicht. Es handelt sich um redaktionelle Änderungen.
Im Begründungstext, im Umweltbericht und im schalltechnischen Gutachten wurde die neu aufgenommene Möglichkeit einer Teil-Nutzungsänderung des Sportforums in ein Rehabilitations-Zentrum erläutert und untersucht.

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Anlagen

1.    Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

Bebauungsplanentwurf, bestehend aus:

2.    Teil A – zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung Stand 06.01.2014) und

3.    Teil B – textliche Festsetzungen (Stand 30.01.2014)

4.    Begründung

5.    Umweltbericht

nur zur Information:

6.    Gegenüberstellung textliche Festsetzungen Stand 30.12.2008 (unwirksam) – Stand 30.01.2014 (Entwurf Heilungsverfahren)

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Scheib – Verweisung in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

Der Bürgermeister, Herr Grubert, folgt diesem Geschäftsordnungsantrag, daher ist keine Abstimmung notwendig.