Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 16, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag zu ändern.

 

1.    Der Kaufvertrag ist im § 3b Absatz 1 so zu ändern, dass es heißt:

Der Verkäufer hat das Recht, die Rückübertragung des Kaufgrundstücks zu verlangen, wenn das Kaufgrundstück nicht mehr vom Käufer genutzt wird.

2.    Der städtebauliche Vertrag ist im § 1 Absatz 3 vorletzter Satz so zu ändern, dass es heißt:

Der Käufer verpflichtet sich, die im Schreiben der Denkmalfachbehörde vom 16.01.2008 aufgestellten Prämissen einzuhalten.

 

 

Ø     Durch den Einreicher wird eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte beantragt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 003/14:

Punkt 1: 8 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Stimmenenthaltungen – mehrheitlich abgelehnt

Punkt 2: 9 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Stimmenenthaltungen – mehrheitlich abgelehnt