Sitzung: 30.01.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 16, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 003/14
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag zu ändern.
1. Der Kaufvertrag ist im § 3b Absatz 1 so zu ändern, dass es heißt:
Der Verkäufer hat das Recht, die Rückübertragung des Kaufgrundstücks zu verlangen, wenn das Kaufgrundstück nicht mehr vom Käufer genutzt wird.
2. Der städtebauliche Vertrag ist im § 1 Absatz 3 vorletzter Satz so zu ändern, dass es heißt:
Der Käufer verpflichtet sich, die im Schreiben der Denkmalfachbehörde vom 16.01.2008 aufgestellten Prämissen einzuhalten.
Ø
Durch den
Einreicher wird eine getrennte Abstimmung der beiden Punkte beantragt.
Abstimmung zur DS-Nr. 003/14:
Punkt 1: 8 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Stimmenenthaltungen – mehrheitlich abgelehnt
Punkt 2: 9 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 2 Stimmenenthaltungen – mehrheitlich abgelehnt