Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister mit der DS-Nr. 177/13 vom 19.12.2013 beauftragt, eine Standortuntersuchung für die beiden Standorte zu beauftragen, die für die Ansiedlung einer mechanisierten Paketzustellbasis der Fa. Deutsche Post DHL in Aussicht genommen sind.

 

Dazu liegt nun die beauftragte „verkehrliche und akustische Einschätzung von möglichen DHL-Standorten in Kleinmachnow“ als Bericht mit Stand 21. Januar 2014 vor (vgl. Anlage).

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 30.01.2014, soll das beauftragte Büro LK Argus GmbH Berlin den Bericht vorstellen, außerdem soll Gelegenheit gegeben werden, aufgetretene Fragen an den Gutachter zu richten.

 

Es ist beabsichtigt, einen Beschlussvorschlag zur endgültigen Standortentscheidung zu einer Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 13. Februar 2014 vorzulegen, um zeitnah eine Entscheidung herbeiführen zu können.

 

 

Anlagen

Bericht

Lagepläne

Schallimmissionspläne

 

 

Ø     Erläuterungen zur Informationsvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Ø     Herr Schreiber und Herr Kumsteller von der Fa. LK Argus präsentieren die Informationsvorlage und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter.

 

 

Nachfragen:

 

Herr Tauscher

Wenn ich mir die unterschiedliche Gegebenheit von Europarc und TIW anschaue ist festzustellen, dass in durchaus erreichbarer Nähe vom TIW ein Wohngebiet liegt, was beim Europarc nicht der Fall ist. Sie haben das berechnet auf Grund der gegebenen Strukturen. Es gibt aber auch diese Hügelbildung, die wir mit dem Stolper Berg haben, wo Reflektionen genauso gut möglich sein könnten wie Abschattungen. Eine ganz andere Lage auf dem Europarc-Gelände. Deshalb wundert mich die Aussage, dass es kaum Unterschiede gibt von der Akustik. Haben Sie das so abgewogen, dass man dieses Wohngebiet um den Stolper Berg herum, einschließlich Wohnsiedlung Stolper Weg, so vernachlässigen kann?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Das Wohngebiet wird nicht vernachlässigt. Wir haben ein dreidimensionales Lehrmodell, wo die Bebauung und das Geländemodell enthalten sind, und haben dann die Werte für beide Fälle berechnet. Beim TIW-Standort gibt es zwei Varianten, zum Einen wenn das Gebäude senkrecht zur Autobahn und zum Anderen, wenn das Gebäude längs zur Autobahn steht. Wir haben die Berechnungen übrigens für den akustisch ungünstigeren Fall, wenn das Gebäude senkrecht zur Autobahn steht, durchgeführt. An der angrenzenden Wohnbebauung unterschreiten wir in beiden Fällen deutlich, d. h. es gibt keine relevanten Lärmerhöhungen.

 

 

Frau Storch

Ich vermisse in Ihrer Darstellung Ausführungen zu den innerörtlichen Verkehrsflüssen. Wo spiegelt sich der Vergleich der beiden Standorte wider, bezüglich des entstehenden Verkehrs in den Ort hinein?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Dadurch, dass beide Standorte nah an der Autobahn sind, ist die Anzahl der Fahrzeuge, die in den Ort hineinfährt, identisch.

 

 

Herr Templin

Sie haben mehr Verkehr mit 2 dB(A) und Sie sagten, das wäre akustisch kaum wahrnehmbar. Wenn in der Nacht ein Auto an meiner Haustür vorbeifährt, dann erzeugt das ja einen gewissen Lärm. Ist das in Ihrer Untersuchung gemittelt auf den Zeitraum? Ein Auto, das an einem Haus vorbeifährt, ist akustisch schon wahrnehmbar.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Wir sprechen immer von gemittelten Werten. Nach den gängigen Richtwerten ist das so und auch gar nicht anders zu rechnen, wobei nicht alle Einzellärmwerte genommen werden und davon das arithmetische Mittel genommen wird, sondern es ist ein gewichtetes Mittel, wo die Spitzen auch stärker berücksichtigt worden sind.

 

 

Herr Templin

Die Darstellung, wie viel Verkehr zusätzlich durch den Ort fließt, haben Sie ja in Ihre Berechnungen mit einbezogen. Bekommen wir diese differenzierte Darstellung, dass wir beurteilen können, wer zusätzlich belastet wird? Es gibt keine Informationen wie viele Autos zusätzlich durch den Ort fahren, wie viel Lärm ein Auto erzeugt bzw. aus welchen Werten sich der Mittelwert berechnet. Es wäre schön, wenn wir diese Zahlen noch bekommen könnten.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

In dem Bericht, der allen zugegangen ist, gibt es eine Bestandskarte für die Verkehrsdaten, die unsere Grundlage war und dann gibt es die zwei Karten für die beiden Planfälle. Aus den Beiden kann man dann leicht die Differenz ableiten, wo wie viele Fahrzeuge mehr fahren. Das sind auch gar nicht so viele. Das Gute an dem Standort ist, dass er direkt an der Autobahn liegt, d. h. die großen Gliederzüge, die hauptsächlich nachts unterwegs sind, kommen nicht durch den Ort, egal ob sie zum TIW oder zum Europarc fahren.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Vielen Dank für den sehr interessanten und informativen Vortrag. Von wann war die Verkehrszählung, die Sie zu Grunde gelegt haben?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Von der Gemeinde haben wir verschiedene Verkehrsdaten bekommen.

 

 

Herr Kumsteller, Fa. LK Argus

Die Angaben zur Verkehrszählungen variieren zwischen den Jahren 2007 und 2013, wobei die Hauptverkehrsbeziehungen im Wesentlichen aus dem Jahr 2013 stammen.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Wer hat im Jahr 2013 eine Verkehrszählung durchgeführt?

 

 

Herr Kumsteller, Fa. LK Argus

Die Zählung wurde durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (LUGV) vom 18. Bis 24. April 2013 durchgeführt.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Hatten Sie Gelegenheit morgens im Berufsverkehr über die Autobahn in Richtung Berlin zu fahren?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Ich bin die Strecke schon mehrere Male im Berufsverkehr gefahren, im Rahmen dieses Projektes aber nicht.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Ist Ihnen aufgefallen, dass ab Hüttenweg die Autobahn dicht ist? Ist berücksichtigt worden, dass durch eventuellen Stau auf der Autobahn durch den Ort gefahren wird oder wird immer über die Autobahn gefahren, egal ob im Stau oder nicht? Was machen wir, wenn nicht über die Autobahn gefahren werden kann?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Das ist die Frage, ob sie überhaupt im Stau stehen. Wenn sie im Stau stehen, muss entschieden werden, ob eine Umfahrung sinnvoller ist. Es kommt ja auch darauf an, wo sie hin wollen.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass auf der Autobahn morgens zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr immer Stau ist.

 

 

Frau Scheib

Welche Grenzwerte haben Sie zu Grunde gelegt? Wir haben in der Gemeindevertretung einen Lärmaktionsplan beschlossen und meiner Erinnerung nach haben wir dort, gerade für Wohngebiete, strengere Grenzwerten, als sonst üblich.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Die TA Lärm gibt uns die Grenzwerte vor, die auch im Bericht enthalten sind. Das Entscheidende aber ist, dass wir das Nichtrelevanzkriterium erfüllen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass wir an den Bebauungen, die uns interessieren, Lärmzunahmen unter 1 dB(A) haben, und 1 dB(A) ist nicht  wahrnehmbar. Von da her ist der Grenzwert gar nicht so entscheidet, da wir ihn deutlich unterschreiten.

 

 

Frau Sahlmann

Die Untersuchung ist sehr übersichtlich und gut strukturiert; auch die Karten sind aussagefähig. Was mich wundert, sind die Verkehrsdaten. Auf Seite 28 steht, dass Kleinmachnow eine geplante Verkehrszählung noch im Jahr 2014 durchführen wird und dass danach ein Abgleich erfolgt. Ich würde es gut finden, wenn wir erst die Verkehrszählung machen und dann diese Untersuchung etwas erneuern. Das wäre mein Vorschlag. Zum Gutachten habe ich keine weiteren Anmerkungen, aber wir müssen uns ja untereinander noch über die Standortentscheidung verständigen. Nicht Alle wollen sich zwischen Standort A und B entscheiden, sondern es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten für die Ansiedlung von DHL in Potsdam usw.

 

 

Frau Dr. Kimpfel

Sie haben ausgeführt, dass beim Standort TIW-Gebiet der Lärm in südliche Richtung und beim Standort Europarc in nördliche Richtung geht. Woher können Sie das so genau sagen? Lärm breitet sich großflächig aus, geht in alle Richtungen.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Es geht nicht darum, dass wir sagen, der Lärm geht nur in die Richtung, sondern nur dort an den angrenzenden Gewerbegebieten haben wir Überschreitungen. Lärm breitet sich natürlich in alle Richtungen aus, wo keine Abschottung vorhanden ist.

 

 

Herr Dr. Klocksin

Bei der Berechnung des TIW-Gebietes haben Sie lediglich die Gebäudeanordnung rechtwinklig zur Erschließungsstraße berücksichtigt. Ich hatte angenommen, dass auch die parallele Ausführung mit berücksichtigt wird. Ist das geschehen?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Wie vorhin schon ausgeführt, haben wir den akustisch ungünstigeren Fall berechnet, nämlich die senkrechte Stellung zur Autobahn.

 

 

Herr Dr. Klocksin

Es wäre ja für uns auch lehrreich, den für uns akustisch günstigeren Fall zu haben. Von der Aussagekraft hat es möglicherweise Einfluss auf die Entscheidung über einen Standort, respektive über die Anlage eines Gebäudes.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

In unserer Untersuchung ging es darum, diese beiden Standorte zu vergleichen. Wir haben jetzt den akustisch ungünstigeren Fall gerechnet und sehen trotzdem bei beiden Standorten, dass die Lärmauswirkungen nicht relevant sind.

 

 

Herr Dr. Klocksin

Wenn Sie den Gebäudekörper anders gedreht hätten, hätten Sie ein anderes Ergebnis. Und die Information über dieses Ergebnis hätte ich gerne in die Betrachtungen mit einbezogen. Vielleicht kann man das ja nachreichen.

Die TA Lärm kennt kein Spitzenpegelkriterium. Ist die Lärmkommulation mit der A 115 berechnet worden?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Nein. Es handelt sich lediglich um den Vergleich der beiden Standorte und ist noch kein detailliertes Schallschutzgutachten, welches im Rahmen des Bebauungsplanes noch zu erstellen ist.

 

 

Herr Dr. Klocksin

Die Lärmkommulation mag zu völlig anderen Ergebnissen kommen. Sie haben es ja jetzt so berechnet, als ob beide Standorte in einem immissionsfreien Raum wären.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Diese 6 dB(A) Unterschreitung, dieses Nichtrelevanzkriterium, das gibt die TA Lärm her. Wenn dieser Wert unterschritten wird, muss die Vorbelastung, die vorhanden ist, nicht mit betrachtet werden, weil davon auszugehen ist, dass auch mit der vorhandenen Vorbelastung die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Deswegen war es an dieser Stelle auch nicht erforderlich, die Vorbelastung mit zu betrachten.

 

 

Herr Singer

Ich habe heute versucht, auf die Kreuzung Stahnsdorfer Hof zu kommen. Vier Ampelphasen haben nicht gereicht; genauso am Platz an der Waldschänke. Oder an der Schleusenbrücke, wo die Fahrzeuge rüber müssen, das erzeugt auch noch mal Lärm und wenn sie dann über den Stolper Weg fahren, kommt man gar nicht mehr vom Grundstück. Man sollte bedenken, dass das die Menschen, die an der Strecke Stahnsdorfer Hof, Waldschänke, Schleusenbrücke bis Stolper Weg, nervt. Der Stahnsdorfer Damm wird dann genauso genutzt werden, wenn die Fahrzeuge von Stahnsdorf kommen. Das würde man dann jeden Morgen erleben, wenn man über irgendeine Einfahrt oder Kreuzung rein oder raus möchte. Jeden Morgen sehe ich am Kreisverkehr an der Waldschänke die Postautos, die mit der anderen Sortieranlage zu tun haben.

 

 

Herr Dr. Nitzsche

Ich habe festgestellt, dass die Auswirkungen auf den durchschnittlichen täglichen Verkehr und auch auf den durchschnittlichen Lärm nicht signifikant sind. Sie haben aber  nicht das Tagesprofil und die Problematik, die sich an Kreuzungspunkten im Laufe der Spitzenzeiten ergibt, untersucht. Haben Sie also nur den durchschnittlichen täglichen Verkehr betrachtet und nicht das Tagesprofil?

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Genau. Nach den Richtlinien betrachtet man den Tages- und den Nachtzeitraum. In dieser Untersuchung haben wir keine Leistungsfähigkeitsuntersuchungen von Knotenpunkten gemacht.

 

 

Herr Dr. Nitzsche

Genau das meinte ich. Dort ist es sicherlich jetzt schon kritisch und könnte noch kritischer werden.

 

 

Herr Schreiber, Fa. LK Argus

Das muss man, wenn die aktuellen Verkehrsdaten und Knotenstrompläne vorliegen, noch betrachten.