Sitzung: 17.02.2014 Bauausschuss
Frau Neidel
➢
Anträge zu Querungshilfen
Offen ist die
Bearbeitung der beiden Anträge auf Querungshilfe
-
Stahnsdorfer
Damm
-
Schleusenweg
im Einmündungsbereich Heidefeld
Hier gab es eine
Petition und zusätzlich die Anträge der Verwaltung an die UNB, die dieses
Anliegen unterstützen.
➢ Fahrradstraße
Steinweg
Hier ist eine
Ablehnung durch die Untere Verkehrsbehörde in der Verwaltung eingegangen. Der
Landkreis hat das Ministerium gebeten aus dieser Angelegenheit ein Pilotprojekt
zu starten. Immer den Blick darauf gerichtet, dass man für die Zukunft die
Verkehrsmengen der Fahrradfahrer zumindest in den Spitzenstunden erhöht, dass
die überwiegende Anzahl der Fahrradfahrer doch weit größer ist als die der Kraftfahrzeuge.
Es wurde versagt, weil die Gemeinde nicht ausreichend geprüft hätte, den
Kfz-Verkehr in dieser Straße auszuschließen. Das würde bedeuten, dass die
Nebenstraßen, die auf den Steinweg führen dann zur Hohen Kiefer geleitet werden
müssen und Querungen auf dem Steinweg überhaupt nicht möglich wären. So ein
Konzept wird von der Verwaltung erwartet und wenn man diese und weitere
Kriterien nachweislich erfüllen kann, dann kann man diese Antragstellung erneut
aktivieren.
Herr Dr. Mueller
Ich rege an, dass
man das Parkverhalten im Steinweg prüft. Es parken dort zahllose Autos, die auf
den Grundstücken selbst ihren Stellplatz haben. Diesen Konfliktbereich könnte
man deutlich reduzieren, in dem man eine bestimmte Zeit nur das Parken erlauben
würde.
Herr Sahlmann
Könnten Sie uns
bitte die Versagung in Form einer Kopie überlassen?
Wird die Verwaltung
in den Widerspruch gehen, oder noch einmal einen erneuten Antrag stellen?
Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 18.25 an der
Sitzung teil. Es sind 5 Gemeindevertreter anwesend und die Beschlussfähigkeit
ist hergestellt.
Frau Neidel
Wir werden den
Ausschussmitgliedern eine Kopie des Versagungsbescheides der Niederschrift der
heutigen Sitzung beifügen.
Der Bürgermeister
hat bereits zugesagt, dass an dem Thema weiter gearbeitet wird.
Frau Storch
In jedem Fall sollte
in den Widerspruch gegangen werden, selbst wenn nachgearbeitet wird, damit der
Bescheid nicht bestandskräftig wird.