Frau Neidel

Anträge zu Querungshilfen

Offen ist die Bearbeitung der beiden Anträge auf Querungshilfe

-          Stahnsdorfer Damm

-          Schleusenweg im Einmündungsbereich Heidefeld

Hier gab es eine Petition und zusätzlich die Anträge der Verwaltung an die UNB, die dieses Anliegen unterstützen.

 

Fahrradstraße Steinweg

Hier ist eine Ablehnung durch die Untere Verkehrsbehörde in der Verwaltung eingegangen. Der Landkreis hat das Ministerium gebeten aus dieser Angelegenheit ein Pilotprojekt zu starten. Immer den Blick darauf gerichtet, dass man für die Zukunft die Verkehrsmengen der Fahrradfahrer zumindest in den Spitzenstunden erhöht, dass die überwiegende Anzahl der Fahrradfahrer doch weit größer ist als die der Kraftfahrzeuge. Es wurde versagt, weil die Gemeinde nicht ausreichend geprüft hätte, den Kfz-Verkehr in dieser Straße auszuschließen. Das würde bedeuten, dass die Nebenstraßen, die auf den Steinweg führen dann zur Hohen Kiefer geleitet werden müssen und Querungen auf dem Steinweg überhaupt nicht möglich wären. So ein Konzept wird von der Verwaltung erwartet und wenn man diese und weitere Kriterien nachweislich erfüllen kann, dann kann man diese Antragstellung erneut aktivieren.

 

Herr Dr. Mueller

Ich rege an, dass man das Parkverhalten im Steinweg prüft. Es parken dort zahllose Autos, die auf den Grundstücken selbst ihren Stellplatz haben. Diesen Konfliktbereich könnte man deutlich reduzieren, in dem man eine bestimmte Zeit nur das Parken erlauben würde.

 

Herr Sahlmann

Könnten Sie uns bitte die Versagung in Form einer Kopie überlassen?

Wird die Verwaltung in den Widerspruch gehen, oder noch einmal einen erneuten Antrag stellen?

 

Frau Dr. Kimpfel nimmt ab 18.25 an der Sitzung teil. Es sind 5 Gemeindevertreter anwesend und die Beschlussfähigkeit ist hergestellt.

 

Frau Neidel

Wir werden den Ausschussmitgliedern eine Kopie des Versagungsbescheides der Niederschrift der heutigen Sitzung beifügen.

Der Bürgermeister hat bereits zugesagt, dass an dem Thema weiter gearbeitet wird.

 

Frau Storch

In jedem Fall sollte in den Widerspruch gegangen werden, selbst wenn nachgearbeitet wird, damit der Bescheid nicht bestandskräftig wird.