Sitzung: 03.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 017/14
Die 1. Änderung soll sich beschränken auf die Erweiterung der überbaubaren Grundfläche (Baufenster) und die Erhöhung der zulässigen Grundfläche (GR) auf dem Grundstück Käthe-Kollwitz-Straße 31 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 11, Flurstücke 228 und 229.
2. Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-015 „Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg“
· Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 23.01.2014 und Lageplan
An der Aussprache zur DS-Nr.
017/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 017/14:
Der Gemeindevertretung wird einstimmig nicht empfohlen, die DS-Nr. 017/14 auf ihrer Sitzung am 20. März 2014 zu behandeln.