Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-015 „Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 soll geändert werden.

Die 1. Änderung soll sich beschränken auf die Erweiterung der überbaubaren Grundfläche (Baufenster) und die Erhöhung der zulässigen Grundfläche (GR) auf dem Grundstück Käthe-Kollwitz-Straße 31 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 11, Flurstücke 228 und 229.

2.    Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-015 „Käthe-Kollwitz-Straße/Kiefernweg“

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 23.01.2014 und Lageplan

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 017/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 017/14:

Der Gemeindevertretung wird einstimmig nicht empfohlen, die DS-Nr. 017/14 auf ihrer Sitzung am 20. März 2014 zu behandeln.