Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Die Vorplanung vom 17.02.2014 für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt südlich Stolper Weg, zwischen Friedhofsbahnbrücke und Schleusenbrücke (Abschnitte 7 u. 8 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009) wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

Prämissen der Bauausführung:

2.    Bauabschnitte I und III (überwiegend gemeindeeigene Flächen)

Wegbreite 2,0 m, beidseitig 0,5 m breite Bankette, Länge des Weges ca. 400 m bzw. 703 m, wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (Kalksteinschotter-Tragschicht 15 cm, Kalksteinsplitt-Deckschicht 3 cm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen),

Bauabschnitt II (Flächen im Eigentum Land Berlin)

Wegbreite 3,50 m, 5-6 m Lichtraumprofil, gerundetes Dachprofil, Länge des Weges ca. 1.000 m, wasser- und luftdurchlässiger Aufbau (mindestens 5 cm mächtige Verschleißschicht aus gebrochenem Natursteinmaterial ohne Beimengung, Korngrößenabstufung 0-8 mm).

3.    Hierfür werden im Haushalt 2015 Mittel in Höhe von 290.000 EUR bereitgestellt.

 

 

Anlagen

·       Luftbild zur räumlichen Einordnung der Uferwegabschnitte 7 und 8

·       Übersichtsplan (Planverfasser: Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)

·       Vorplanung Uferwegabschnitte 7 und 8 in 12 Blättern (farbige DIN A4-Pläne, Planverfasser: Büro Seebauer, Wefers und Partner GbR, Berlin)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 018/14 beteiligt sich:

Frau Sahlmann

 

 

Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 018/14:

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 018/14 auf ihrer Sitzung am 20. März 2014 zu behandeln.