Sitzung: 03.03.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 020/14
Aufgrund der
§§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) i.
V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom
18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2
des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I/13) wird die in der Anlage beigefügte
Satzung
über die Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“
beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlagen
· Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“ (Bebauungsplangebiet KLM-BP-020 „Kiebitzberge“)
· anliegende Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches
An der Aussprache zur DS-Nr.
020/14 beteiligen sich:
Es findet keine Aussprache statt.
Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 020/14:
Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 020/14 auf ihrer Sitzung am 20. März 2014 zu behandeln.