Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07 S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.05.2013 (GVBl. I/13) wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“

beschlossen.

 

Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlagen

·       Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Kiebitzberge“ (Bebauungsplangebiet KLM-BP-020 „Kiebitzberge“)

·       anliegende Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 020/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 020/14:

Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 020/14 auf ihrer Sitzung am 20. März 2014 zu behandeln.