Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 4, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.    Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-020 „Kiebitzberge“ in der vorliegenden Fassung sowie die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.

2.    Der Entwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Maßgabe des Hauptausschusses

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist bis zur Sitzung der Gemeindevertretung in der Gestalt vorzulegen, dass die im Sondergebiet II „Sportforum“ zulässigen Nutzungen dem Stand des Bebauungsplanes entsprechen, den er bis zu seiner Unwirksamkeit im März 2012 hatte.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-020 „Kiebitzberge“

Bebauungsplanentwurf, bestehend aus:

·       Teil A – zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung Stand 06.01.2014) und

·       Teil B – textliche Festsetzungen (Stand 30.01.2014),

·       Begründung

·       Umweltbericht

nur zur Information:

·       Gegenüberstellung textliche Festsetzungen Stand 30.12.2008 (unwirksam) – Stand 30.01.2014 (Entwurf Heilungsverfahren)

 

 

Ø     Erläuterungen zur Drucksache mit Maßgabe durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Neidel.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 143/13/1 mit Maßgabe beteiligt sich:

Herr Singer

 

 

Änderungsantrag von Herr Singer:

Die im Hauptausschuss beschlossene Maßgabe wird gestrichen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 143/13/1 mit Maßgabe beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Scheib

Herr Templin 2x

Frau Eiternick

Herr Dr. Klocksin

Frau Schwarzkopf

Herr Dr. Mueller

Herr Burkardt

Herr Kreemke

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 143/13/1:

Die DS-Nr. 143/13/1 wird mehrheitlich beschlossen.