Sitzung: 31.03.2014 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 038/14
Herr Ernsting
Erläutert
einleitend.
Ziel
des (Änderungs-)Verfahrens ist es, auf dem Grundstück statt einer bisher
festgesetzten rückwärtigen Bebauung entsprechend des Bestandsgebäudes einen
straßenseitigen Neubau, nach Abriss des Bestandsgebäudes, zuzulassen. Dafür ist
die Verschiebung der bisher rückwärtigen überbaubaren Grundstücksfläche
(Baufenster) auf eine straßenseitige Anordnung (Abstand vordere Baugrenze von
der Straßenbegrenzungslinie: 6,0 m) erforderlich. Die Absicherung des
Abrisses des Bestandsgebäudes durch den Eigentümer erfolgt durch einen
städtebaulichen Vertrag.
Die von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen
sollen unverändert beibehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mehrheitlich
zugestimmt