Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Ziel des (Änderungs-)Verfahrens ist es, auf dem Grundstück statt einer bisher festgesetzten rück­wärtigen Bebauung entsprechend des Bestandsgebäudes einen straßenseitigen Neubau, nach Abriss des Bestandsgebäudes, zuzulassen. Dafür ist die Verschiebung der bisher rückwärtigen überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf eine straßenseitige Anordnung (Abstand vordere Baugrenze von der Straßenbegrenzungslinie: 6,0 m) erforderlich. Die Absicherung des Abrisses des Bestandsgebäudes durch den Eigentümer erfolgt durch einen städtebaulichen Vertrag.

Die von dem Änderungsverfahren nicht berührten Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.

 


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt