Sitzung: 31.03.2014 Bauausschuss
Frau Neidel
zur Lfd. Nr. 57/14 – Anfrage von Herrn Dr.
Klocksin – „Kanalauenweg zwischen Teltow und Kleinmachnow“
Es handelt sich um
eine Wegstrecke, die zum größten Teil in der Gemarkung Teltow liegt. Wir haben
Teltow angeschrieben und Teltow hat uns mitgeteilt, dass sich dieser Wegeabschnitt
im Landschaftsschutzgebiet befindet und dass hier einmal im Jahr nur gemäht
werden kann und das im September. Insofern wird dieser Wegeabschnitt
beeinträchtigt durch das wachsende Schilf und das hohe Gras. Der aus
Betonplatten bestehende Weg ist in einem sehr schlechten Zustand. Hier handelt
es sich nicht um Eigentum der Stadt Teltow, sondern um Eigentum Dritter.
Insofern sieht sich Teltow vorerst nicht in der Pflicht diesen Wegeabschnitt
instandzusetzen. Uns ist aber bekannt, und wir stimmen ja dazu auch gemeinsam
ab, dass Teltow daran arbeitet, auch hier Gestattungen zu erhalten und dann
über einen B-Plan aktiv werden wird. Ein genauer Zeitpunkt ist allerdings nicht
benannt.
Herr Dr. Klocksin
Ich wäre dankbar
wenn Sie noch einmal nachfragen würden:
1. Wer ist Eigentümer des Betonweges?
2. Wenn die Stadt Teltow ohnehin beabsichtigt,
über einen B-Plan aktiv zu werden, was wird aus dem Weg?
Frau Storch
1. Ich rege an, den Abschnitt umzubenennen und
zwar Augustinum – nicht Rammrathbrücke, sondern Parkplatz vor der
Rammrathbrücke, denn es geht konkret um die Verlängerung des auf Kleinmachnower
Seite sich befindenden neu gemachten Wanderweges zwischen Parkplatz am
Schwimmbad entlang und Zehlendorfer Damm.
2. Was will die Stadt Teltow mit einem B-Planverfahren
dort erreichen, was ist der Hintergrund?
Frau Neidel
zu 1.
Unter der Brücke
wird dieser Wegeabschnitt erst konkret mit geplant und kann umgesetzt werden,
wenn die Brücke erneuert wird.
zu 2.
Um entweder das
Eigentum zu erwerben, oder eine Gestattung, bzw. Dienstbarkeit zu vereinbaren
und damit die dauerhafte Nutzung für die Öffentlichkeit zu sichern.
Herr Prüger
zur Lfd. Nr. 58/14 – Anfrage von Frau Dr.
Kimpfel – „Kanaluferweg Campingplatz“
Ich habe mir die
Akten angesehen, wie dieser Weg überhaupt in welcher Art und Weise angelegt
wurde. Diese Variante war eine Sparvariante, weil man die umfangreichen Bäume
und Wurzeln nicht entfernen wollte. Es wurde über den vorhandenen Weg eine
dünne Schicht aufgebracht. Deshalb sind jetzt teilweise Brüche und auch
Wurzelaufrisse zu verzeichnen. Wir haben uns bereits Angebote eingeholt und die
Sanierung soll in den nächsten Wochen durchgeführt werden.
Frau Storch
Anfrage zum Abschnitt Höhe Hakeburg (Eigentum
der BBIS) Es geht genau um
den Wegeabschnitt, wo ein Querweg von der Straße zur Alten Hakeburg mündet.
Dieser Weg ist notdürftig durch eine Holzlatte gesichert. Der ganze Weg droht
abzusacken. Hier hatte Herr Grubert gesagt, dass die Verantwortlichkeit der
Verkehrssicherung geklärt werden müsse. Im Änderungsantrag steht drin, wenn
Kleinmachnow den Weg neu herstellt, dann damit auch die
Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Dieser Weg wird sehr stark fußläufig und
auch mit dem Fahrrad genutzt. Es besteht also hier dringender Handlungsbedarf.
Herr Dr. Prüger
Die Beantwortung
erfolgt zur nächsten Bauausschusssichtung unter (Lfd. Nr. 61/14).
Frau Neidel
➢ Zehlendorfer
Damm/Meiereifeld/Thomas-Müntzer-Damm - Lfd. Nr. 29- Lfd. 59/14
Da es sich beim
Zehlendorfer Damm um eine Landesstraße handelt ist der Landesbetrieb für
Straßenwesen dafür der Ansprechpartner. Wir haben in der letzten Sitzung
bereits dazu berichtet, dass das Prüfergebnis des Landesbetriebes ist, dass die
Flächen nicht ausreichen, um einen Kreisverkehr in der erforderlichen Größe zu
errichten. Weiterhin wurde angefragt, ob die Fußgängerphasen bei den Ampeln zu
Querungen geändert werden können, weil sie zu kurz sind. Hierzu haben wir
bereits auch von anderen Bürgern diese Hinweise bekommen. Wir haben diese
Hinweise an die Verkehrsbehörde weitergegeben. Die Verkehrsbehörde hat uns nach
erster Einschätzung mitgeteilt, dass sie die Taktzeiten für richtig hält. Wenn
die nächste Verkehrsschau durchgeführt wird, wollen wir noch einmal gemeinsam
beobachten, inwieweit die Hinweise berechtigt sind oder nicht.
Herr Sahlmann (Lfd. Nr. 62/14)
Für die Radfahrer,
die aus südlicher Richtung, den Zehlendorfer Damm aus Teltow in Richtung
Meiereifeld fahren, endet der Radweg an der Kreuzung im Gehwegbereich und er
wird nicht weitergeführt. Ich bitte darum, dass auf der Verkehrsschau mit der
Verkehrsbehörde diese Problematik noch einmal mit betrachtet wird, dass hier
die Radfahrer verkehrsrechtlich absteigen müssen, weil auf der anderen Seite
ein Gehwegbereich ist, um dann wieder auf den Radweg zu kommen.
Frau Neidel
➢ Anfrage zum Grundstück
Zehlendorfer Damm 71-73 – Lfd. Nr. 60/14
Prinzipiell ja, aber es müsste der B-Plan geändert werden.
Wir haben heute im nichtöffentlichen Teil einen Antrag auf Befreiung,
vielleicht kann man diese Frage noch einmal im Zusammenhang betrachten.
Frau Neidel
Beantwortung der Anfrage von Herrn Prof. Dr. Sommer LoF Nr. 56/14 - Auflistung
der Honorarleistungen rückwirkend auf 5 Jahre
Man hatte sich mit Herrn Grubert darauf verständigt, dass
die Verwaltung bis März leisten kann, rückwirkend für die Jahre 2012 und 2013
die Honorarleistungen aufzulisten. Das haben wir für die einzelnen Fachdienste
akribisch getan. Wir werden diese Liste mit der Niederschrift der heutigen
Sitzung verteilen.
Herr
Heilmann nimmt am 18.30 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 7 GV-Mitglieder
anwesend.