Frau Neidel

zur Lfd. Nr. 57/14 – Anfrage von Herrn Dr. Klocksin – „Kanalauenweg zwischen Teltow und Kleinmachnow“

Es handelt sich um eine Wegstrecke, die zum größten Teil in der Gemarkung Teltow liegt. Wir haben Teltow angeschrieben und Teltow hat uns mitgeteilt, dass sich dieser Wegeabschnitt im Landschaftsschutzgebiet befindet und dass hier einmal im Jahr nur gemäht werden kann und das im September. Insofern wird dieser Wegeabschnitt beeinträchtigt durch das wachsende Schilf und das hohe Gras. Der aus Betonplatten bestehende Weg ist in einem sehr schlechten Zustand. Hier handelt es sich nicht um Eigentum der Stadt Teltow, sondern um Eigentum Dritter. Insofern sieht sich Teltow vorerst nicht in der Pflicht diesen Wegeabschnitt instandzusetzen. Uns ist aber bekannt, und wir stimmen ja dazu auch gemeinsam ab, dass Teltow daran arbeitet, auch hier Gestattungen zu erhalten und dann über einen B-Plan aktiv werden wird. Ein genauer Zeitpunkt ist allerdings nicht benannt.

 

Herr Dr. Klocksin

Ich wäre dankbar wenn Sie noch einmal nachfragen würden:

1.       Wer ist Eigentümer des Betonweges?

2.       Wenn die Stadt Teltow ohnehin beabsichtigt, über einen B-Plan aktiv zu werden, was wird aus dem Weg?

 

Frau Storch

1.       Ich rege an, den Abschnitt umzubenennen und zwar Augustinum – nicht Rammrathbrücke, sondern Parkplatz vor der Rammrathbrücke, denn es geht konkret um die Verlängerung des auf Kleinmachnower Seite sich befindenden neu gemachten Wanderweges zwischen Parkplatz am Schwimmbad entlang und Zehlendorfer Damm.

 

2.       Was will die Stadt Teltow mit einem B-Planverfahren dort erreichen, was ist der Hintergrund?

 

Frau Neidel

zu 1.

Unter der Brücke wird dieser Wegeabschnitt erst konkret mit geplant und kann umgesetzt werden, wenn die Brücke erneuert wird.

 

zu 2.

Um entweder das Eigentum zu erwerben, oder eine Gestattung, bzw. Dienstbarkeit zu vereinbaren und damit die dauerhafte Nutzung für die Öffentlichkeit zu sichern.

 

Herr Prüger

zur Lfd. Nr. 58/14 – Anfrage von Frau Dr. Kimpfel – „Kanaluferweg Campingplatz“

Ich habe mir die Akten angesehen, wie dieser Weg überhaupt in welcher Art und Weise angelegt wurde. Diese Variante war eine Sparvariante, weil man die umfangreichen Bäume und Wurzeln nicht entfernen wollte. Es wurde über den vorhandenen Weg eine dünne Schicht aufgebracht. Deshalb sind jetzt teilweise Brüche und auch Wurzelaufrisse zu verzeichnen. Wir haben uns bereits Angebote eingeholt und die Sanierung soll in den nächsten Wochen durchgeführt werden.

 

Frau Storch

Anfrage zum Abschnitt Höhe Hakeburg (Eigentum der BBIS) Es geht genau um den Wegeabschnitt, wo ein Querweg von der Straße zur Alten Hakeburg mündet. Dieser Weg ist notdürftig durch eine Holzlatte gesichert. Der ganze Weg droht abzusacken. Hier hatte Herr Grubert gesagt, dass die Verantwortlichkeit der Verkehrssicherung geklärt werden müsse. Im Änderungsantrag steht drin, wenn Kleinmachnow den Weg neu herstellt, dann damit auch die Verkehrssicherungspflicht übernimmt. Dieser Weg wird sehr stark fußläufig und auch mit dem Fahrrad genutzt. Es besteht also hier dringender Handlungsbedarf.

 

Herr Dr. Prüger

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Bauausschusssichtung unter (Lfd. Nr. 61/14).

 

Frau Neidel

Zehlendorfer Damm/Meiereifeld/Thomas-Müntzer-Damm - Lfd. Nr. 29- Lfd. 59/14

Da es sich beim Zehlendorfer Damm um eine Landesstraße handelt ist der Landesbetrieb für Straßenwesen dafür der Ansprechpartner. Wir haben in der letzten Sitzung bereits dazu berichtet, dass das Prüfergebnis des Landesbetriebes ist, dass die Flächen nicht ausreichen, um einen Kreisverkehr in der erforderlichen Größe zu errichten. Weiterhin wurde angefragt, ob die Fußgängerphasen bei den Ampeln zu Querungen geändert werden können, weil sie zu kurz sind. Hierzu haben wir bereits auch von anderen Bürgern diese Hinweise bekommen. Wir haben diese Hinweise an die Verkehrsbehörde weitergegeben. Die Verkehrsbehörde hat uns nach erster Einschätzung mitgeteilt, dass sie die Taktzeiten für richtig hält. Wenn die nächste Verkehrsschau durchgeführt wird, wollen wir noch einmal gemeinsam beobachten, inwieweit die Hinweise berechtigt sind oder nicht.

 

Herr Sahlmann (Lfd. Nr. 62/14)

Für die Radfahrer, die aus südlicher Richtung, den Zehlendorfer Damm aus Teltow in Richtung Meiereifeld fahren, endet der Radweg an der Kreuzung im Gehwegbereich und er wird nicht weitergeführt. Ich bitte darum, dass auf der Verkehrsschau mit der Verkehrsbehörde diese Problematik noch einmal mit betrachtet wird, dass hier die Radfahrer verkehrsrechtlich absteigen müssen, weil auf der anderen Seite ein Gehwegbereich ist, um dann wieder auf den Radweg zu kommen.

 

Frau Neidel

Anfrage zum Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 – Lfd. Nr. 60/14

Prinzipiell ja, aber es müsste der B-Plan geändert werden. Wir haben heute im nichtöffentlichen Teil einen Antrag auf Befreiung, vielleicht kann man diese Frage noch einmal im Zusammenhang betrachten.

 

Frau Neidel

Beantwortung der Anfrage von Herrn Prof. Dr. Sommer LoF Nr. 56/14 - Auflistung der Honorarleistungen rückwirkend auf 5 Jahre

Man hatte sich mit Herrn Grubert darauf verständigt, dass die Verwaltung bis März leisten kann, rückwirkend für die Jahre 2012 und 2013 die Honorarleistungen aufzulisten. Das haben wir für die einzelnen Fachdienste akribisch getan. Wir werden diese Liste mit der Niederschrift der heutigen Sitzung verteilen.

 

Herr Heilmann nimmt am 18.30 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 7 GV-Mitglieder anwesend.