Sitzung: 31.03.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 007/14
Frau Scheib
Liest aus einem
historischen Kaufvertrag mit Auflagen zur Bebauung, u. a. zu einheitlichen
Einfriedungen zur Wahrung des Gesamteindruckes vor.
„Die Einfriedung der
gekauften Parzelle hat seitens des Käufers innerhalb eines viertel Jahres nach
Kaufabschluss, jedoch nicht vor dem Vorliegen der betreffenden Höhenpläne durch
einen mit Maschendraht beplankten und an den Straßenfronen mit Eisenpfosten an
den Seiten- und Südfronten mit Holz- und Eisenpfosten versehenden Zaun zu
erfolgen. Dieser darf ebenso wie die Tür 1 m nicht überschreiten. Hinter dem an
die Straßen- und Freiflächenfront angrenzenden Zaun ist spätestens eines Jahres
nach Kaufabschluss eine lebende Hecke anzupflanzen, deren Höhe 1,50 m beträgt.“
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Meyer, Frau
Eiternick, Herr Heilmann, Frau Storch, Herr Ernsting
Empfehlung des
Bauausschusses zur Änderung des Antrages:
Die in den
Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für
Einfriedungen von Grundstücken sind wie folgt zu ändern:
straßenseitig: maximal zulässige Höhe
von 1,50 m
seitlich und rückwärtig maximal zulässige
Höhe von 2,00 m
Abstimmungsergebnis:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
zugestimmt
Pause von
20.00 Uhr – 20.08 Uhr