Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Frau Scheib

Liest aus einem historischen Kaufvertrag mit Auflagen zur Bebauung, u. a. zu einheitlichen Einfriedungen zur Wahrung des Gesamteindruckes vor.

„Die Einfriedung der gekauften Parzelle hat seitens des Käufers innerhalb eines viertel Jahres nach Kaufabschluss, jedoch nicht vor dem Vorliegen der betreffenden Höhenpläne durch einen mit Maschendraht beplankten und an den Straßenfronen mit Eisenpfosten an den Seiten- und Südfronten mit Holz- und Eisenpfosten versehenden Zaun zu erfolgen. Dieser darf ebenso wie die Tür 1 m nicht überschreiten. Hinter dem an die Straßen- und Freiflächenfront angrenzenden Zaun ist spätestens eines Jahres nach Kaufabschluss eine lebende Hecke anzupflanzen, deren Höhe 1,50 m beträgt.“

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Meyer, Frau Eiternick, Herr Heilmann, Frau Storch, Herr Ernsting

 

Empfehlung des Bauausschusses zur Änderung des Antrages:

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von Grundstücken sind wie folgt zu ändern:

 

straßenseitig:                                             maximal zulässige Höhe von 1,50 m

seitlich und rückwärtig                             maximal zulässige Höhe von 2,00 m


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt

 

Pause von 20.00 Uhr – 20.08 Uhr