Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Erläutert einleitend.

Auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 71-73 wird wie bereits bekannt das ehemalige Seemannserholungsheim seit längerer Zeit saniert. Inzwischen ist mit der Dacheindeckung begonnen worden. Parallel erfolgt gegenwärtig die Bearbeitung eines Bauantrages des Eigentümers auf u. a. Neuordnung/Neugestaltung der Freiflächen hier verbunden mit der geplanten Errichtung von zwei Schwimmbecken mit jeweils einer Grundfläche von 2 x 75 m². Die Gesamtbilanz dieser Versiegelungen, die teilweise auf bauordnungsrechtliche Forderungen zurückgehen, teilweise zurückgehen auf Notwendigkeiten, bzw. eine Zufahrt zum rückwärtigen Bereich. Dies alles macht es erforderlich, dass ohnehin schon jetzt die Grundfläche zu überschreiten ist. Anders lässt sich das Grundstück in der Tat nicht nutzen. Nun geht es aber um die Überschreitung der zulässigen Grundfläche für Nebenanlagen um weitere rund 150 m².

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Dr. Klocksin, Frau Neidel, Frau Scheib

 

Herr Dr. Klocksin

Ich verstehe, dass es in diesem Fall nicht ohne Befreiung geht. Ebenso halte ich es für richtig, dass für jeden Bürger gleiches Recht gilt und denn noch ist es auch unsere Aufgabe, in bestimmten Situationen auch Befreiungen zu erteilen, was wir auch vielfach getan haben.

Ich würde gern den Vorschlag der Verwaltung aufnehmen und Sie bitten wollen, auch hier mit Blick auf das nachvollziehbare Bedürfnis des Bauherren zu Ergebnissen zu kommen, bis zur Hauptausschusssitzung diesen Vorschlag nach zu verhandeln. Ich könnte mir vorstellen, dass bei einem Verzicht auf das Gebäude am Zehlendorfer Damm im vorderen Bereich sich eine Möglichkeit auftun würde, hier eine Gesamtlösung herzustellen.


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt