Sitzung: 31.03.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 048/14
Herr Ernsting
Erläutert
einleitend.
Auf dem Grundstück
Zehlendorfer Damm 71-73 wird wie bereits bekannt das ehemalige
Seemannserholungsheim seit längerer Zeit saniert. Inzwischen ist mit der
Dacheindeckung begonnen worden. Parallel erfolgt gegenwärtig die Bearbeitung
eines Bauantrages des Eigentümers auf u. a. Neuordnung/Neugestaltung der
Freiflächen hier verbunden mit der geplanten Errichtung von zwei Schwimmbecken
mit jeweils einer Grundfläche von 2 x 75 m². Die Gesamtbilanz dieser
Versiegelungen, die teilweise auf bauordnungsrechtliche Forderungen zurückgehen,
teilweise zurückgehen auf Notwendigkeiten, bzw. eine Zufahrt zum rückwärtigen
Bereich. Dies alles macht es erforderlich, dass ohnehin schon jetzt die
Grundfläche zu überschreiten ist. Anders lässt sich das Grundstück in der Tat
nicht nutzen. Nun geht es aber um die Überschreitung der zulässigen Grundfläche
für Nebenanlagen um weitere rund 150 m².
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Dr. Klocksin,
Frau Neidel, Frau Scheib
Herr Dr. Klocksin
Ich verstehe, dass
es in diesem Fall nicht ohne Befreiung geht. Ebenso halte ich es für richtig,
dass für jeden Bürger gleiches Recht gilt und denn noch ist es auch unsere
Aufgabe, in bestimmten Situationen auch Befreiungen zu erteilen, was wir auch
vielfach getan haben.
Ich würde gern den
Vorschlag der Verwaltung aufnehmen und Sie bitten wollen, auch hier mit Blick
auf das nachvollziehbare Bedürfnis des Bauherren zu Ergebnissen zu kommen, bis
zur Hauptausschusssitzung diesen Vorschlag nach zu verhandeln. Ich könnte mir
vorstellen, dass bei einem Verzicht auf das Gebäude am Zehlendorfer Damm im
vorderen Bereich sich eine Möglichkeit auftun würde, hier eine Gesamtlösung
herzustellen.
Abstimmungsergebnis:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
zugestimmt