Sitzung: 31.03.2014 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 054/14
Frau Neidel
Erläutert
einleitend.
Am 25.03.2014 hatte
der Bürgermeister die Anlieger und Eigentümer der betroffen Grundstücke zu
einem Informations- und Gesprächsabend eingeladen. Eingeladen waren auch die
Mitglieder des Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt-, Verkehrs- und
Ordnungsangelegenheiten. Das Büro IBS stellte in einer Powerpoint-Präsentation
6 Planungsvarianten für die Gehwegbefestigung und 3 Beleuchtungsvarianten vor.
Herr Grubert informierte zu den nach heutigem Bearbeitungsstand
prognostizierten Anliegerbeiträgen beispielhaft für 500, 800 und 1.000 m² große
Grundstücke. Nach Diskussion und Beantwortung aller Fragen, war deutlich ein
mehrheitliches Meinungsbild für die Befestigungsvariante Mosaikpflaster
beidseitig und den Lampentyp Richard IV in anthrazit mit NAV Leuchtmittel zu
verzeichnen.
Auch die
Grundstückszufahrten werden entsprechend dem Errichtungsbeschluss in
Granitkleinsteinpflaster hergestellt.
Hinweis von Herrn Dr. Scheube
Im Internet ist ein
Berechnungsmodel eingestellt, da stimmt leider keine einzige Summe, das müssten
Sie sich noch einmal ansehen.
Herr Dr. Mueller
Ich möchte an dieser
Stelle nur daran erinnern, im Kreisentwicklungsbudget gibt es drei Verfahren,
dass Kommunen Straßenbeleuchtungen auf LED-Basis sich fördern lassen und diese
Gelder auch genehmigt werden. LED bedeutet Energieersparniss für den
Verbraucher im erheblichen Umfang, gegenüber alter Beleuchtung bis zu 80 %
weniger Stromverbrauch. Und ich halte es für gegeben, dass wir der Verwaltung
statt NAV die LED-Installation zubilligen sollten.
Maßgabe
Bei der Erneuerung
der Beleuchtungsanlage sollten statt NAV-Lampen LED-Lampen installiert werden.
Abstimmung zur
Maßgaben:
1 Zustimmung / 2 Ablehnungen / 2 Enthaltungen
– mehrheitlich abgelehnt
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Storch, Herr
Dr. Klocksin
Frau Scheib und Herr Krüger und Herr Dr.
Scheube erklären sich nach § 22 BbgKVerf für befangen und nehmen an der
Diskussion und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
5 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig
zugestimmt