Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 040/14
Beschlussvorschlag:
1)
Die Gemeindevertretung beschließt für
das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen
Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl. I S. 1548)
– BauGB
– den
Bebauungsplan KLM-BP-006-c-4 „Verlängerung Fahrenheitstraße“, bestehend aus Teil
A: Planzeichnung (Maßstab im Original: 1 : 1.000) und Teil B: Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 2) als Satzung.
2)
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis
ergänzte Begründung wird gebilligt.
3)
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen
Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und
Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.
- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 040/14
auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.