Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung (Anlage 1) wird beschlossen und soll zum 01.07.2014 in Kraft gesetzt werden.


- Herr Grubert, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 049/14 beteiligen sich:

- Herr Krüger

- Frau Dr. Kimpfel

- Frau Sahlmann

- Herr Dr. Klocksin

- Herr Burkardt

- Herr Musiol

 

 

1. Maßgabe des Hauptausschusses:

Die Reinigung und die Winterwartung der Gehwege sollen in einer Breite von mindesten 1,20 m erfolgen.

Schluppen, die nicht der Erschließung von Grundstücken dienen, werden von der Winterwartung ausgenommen.

         Der Maßgabe wird einstimmig zugestimmt.

 

 

2. Maßgabe des Hauptausschusses:

1. Der § 5 wird dahingehend geändert, dass Art und Umfang der Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen mit ungebundenem Material, Recyclingmaterial, Mosaikpflaster, Sandwege u. ä. Untergrund nicht maschinell gereinigt werden soll.

2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, dass vorhandene Straßenverzeichnis dahingehend zu ergänzen, dass aufgeführt werden soll, wo eine maschinelle Reinigung nicht möglich ist.

         Der Maßgabe wird einstimmig zugestimmt.

 


- Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der beschlossenen Maßgaben einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 049/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.