Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 9
Vorlage: DS-Nr. 007/14/1
Beschlussvorschlag:
Die in den Bebauungsplänen der
Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von
Grundstücken sind wie folgt zu ändern:
straßenseitig: maximal
zulässige Höhe von 1,50 m
seitlich
und rückwärtig maximal
zulässige Höhe von 2,00 m
An der Aussprache zur DS-Nr. 007/14/1:
- Herr Dr. Klocksin
- Herr Templin
- Frau Sahlmann
- Herr Musiol
- Der
Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 007/14/1 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.