Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 9

Beschlussvorschlag:

Die in den Bebauungsplänen der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzten Höhenbeschränkungen für Einfriedungen von Grundstücken sind wie folgt zu ändern:

 

straßenseitig:                                     maximal zulässige Höhe von 1,50 m

seitlich und rückwärtig                     maximal zulässige Höhe von 2,00 m


An der Aussprache zur DS-Nr. 007/14/1:

- Herr Dr. Klocksin

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Herr Musiol


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 007/14/1 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.