Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Herr Dr. Klocksin
zieht seine Anfragen zurück.
Herr Musiol, Fraktion WIR:
Auf der Homepage der Gemeinde Kleinmachnow befindet sich eine
Ausschreibung zur Stelle der Kämmereibesetzung. Dort steht: „… Die Einstellung
erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung unbefristet mit
einer Probezeit von 6 Monaten in Vollzeit. …“ usw.
Frage: Bei der Einstellung der jetzigen Kämmerin war die Probezeit 2
Jahre, und dann wurde nochmal die Gemeindevertretung gefragt. Warum ist das so?
Herr Grubert antwortet:
Die Stelle wurde ausgeschrieben, dabei die Gehaltsgruppen E12 oder E13
offengelassen, weil ein breites Spektrum angesprochen werden sollte. Bei einer
Einstellung mit der Gehaltsgruppe kann das nur mit der Zustimmung der
Gemeindevertretung erfolgen. Bei der Einstellung einer qualifizierten Kraft ist
E13 sinnvoll. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es sehr schwer
ist, eine qualifizierte Fachkraft zu bekommen, insbesondere mit einer
Befristung von 2 Jahren. Deshalb eine Probezeit von 6 Monaten mit der
Möglichkeit der Verlängerung. Bei einer Befristung von 2 Jahren bewirbt sich
keiner aus anderen Stellen weg. Wenn es eine E13 werden würde, dann muss die
Gemeindevertretung vor der Einstellung gefragt werden, bei einer E12 nicht. Man
kann das jetzt noch nicht sagen.
Michael Grubert
Vorsitzender des Hauptausschusses