Herr Dr. Klocksin zieht seine Anfragen zurück.

 

Herr Musiol, Fraktion WIR:

Auf der Homepage der Gemeinde Kleinmachnow befindet sich eine Ausschreibung zur Stelle der Kämmereibesetzung. Dort steht: „… Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung unbefristet mit einer Probezeit von 6 Monaten in Vollzeit. …“ usw.

Frage: Bei der Einstellung der jetzigen Kämmerin war die Probezeit 2 Jahre, und dann wurde nochmal die Gemeindevertretung gefragt. Warum ist das so?

 

Herr Grubert antwortet:

Die Stelle wurde ausgeschrieben, dabei die Gehaltsgruppen E12 oder E13 offengelassen, weil ein breites Spektrum angesprochen werden sollte. Bei einer Einstellung mit der Gehaltsgruppe kann das nur mit der Zustimmung der Gemeindevertretung erfolgen. Bei der Einstellung einer qualifizierten Kraft ist E13 sinnvoll. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass es sehr schwer ist, eine qualifizierte Fachkraft zu bekommen, insbesondere mit einer Befristung von 2 Jahren. Deshalb eine Probezeit von 6 Monaten mit der Möglichkeit der Verlängerung. Bei einer Befristung von 2 Jahren bewirbt sich keiner aus anderen Stellen weg. Wenn es eine E13 werden würde, dann muss die Gemeindevertretung vor der Einstellung gefragt werden, bei einer E12 nicht. Man kann das jetzt noch nicht sagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Michael Grubert

Vorsitzender des Hauptausschusses