Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 220/07 vom 04.10.2007 wird wie folgt neu gefasst:

1.       Der Bebauungsplan KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ in der Fassung der 1. Änderung, in Kraft getreten am 17.04.2003, soll geändert und dazu eine Satzung mit der Bezeichnung „2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ aufgestellt werden (Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

2.       Mit der 2. Änderung soll die Errichtung einer mechanisierten Paket-Zustellbasis innerhalb des Gewerbegebietes an der Hermann-von-Helmholtz-Straße zulässig werden. Hierfür ist die Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet, Bauflächen C (teilweise) und D, zu erweitern. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert beibehalten werden.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4.       Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen. Der Entwurf ist der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

5.       Die im Zusammenhang mit der Beschlussfassung DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 (Ansiedlung Paket-Zustellbasis) getroffenen Festlegungen sind vor Erreichen der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 BauGB (Planreife) in einem Städtebaulichen Vertrag zu Planungs- und Folgekosten abzusichern.


- Herr Grubert, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 035/14 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Herr Templin

- Frau Sahlmann


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 035/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.