Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.         Für die Grundstücke im Bereich der Trasse der zurzeit stillliegenden „Friedhofsbahn“ (Berlin-Wannsee – Stahnsdorf / Teltow) sollen Bebauungspläne mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-047-a „Friedhofsbahn Nord“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anl. 1) und
‑ KLM-BP-047-b „Friedhofsbahn östlich Dreilinden“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anl. 2)
aufgestellt werden.
Die Aufstellungsbeschlüsse sind ortsüblich bekanntzumachen.

2.         Mit den Bebauungsplänen wird angestrebt, die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung zwischen Bf. Berlin-Wannsee und Stahnsdorf/Südwestkirchhof sowie für deren mögliche Verlängerung bis zum S-Bf. Teltow-Stadt (Ringschluss) zu sichern. Den Zielstellungen des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll die Fläche von Nutzungen und baulichen Anlagen freigehalten werden, die künftigen Bahnbetriebszwecken grundsätzlich entgegenstehen.

 


- Herr Grubert, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 


- Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 063/14 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.