Sitzung: 28.04.2014 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 063/14
1.
Für
die Grundstücke im Bereich der Trasse der zurzeit stillliegenden
„Friedhofsbahn“ (Berlin-Wannsee – Stahnsdorf / Teltow) sollen
Bebauungspläne mit den Bezeichnungen
‑ KLM-BP-047-a „Friedhofsbahn Nord“ (Abgrenzung Geltungsbereich vgl. Anl.
1) und
‑ KLM-BP-047-b „Friedhofsbahn östlich Dreilinden“ (Abgrenzung
Geltungsbereich vgl. Anl. 2)
aufgestellt werden. Die Aufstellungsbeschlüsse sind
ortsüblich bekanntzumachen.
2.
Mit
den Bebauungsplänen wird angestrebt, die Grundstücke im Trassenbereich auf Dauer
für die Wiederinbetriebnahme einer Eisenbahnverbindung zwischen Bf.
Berlin-Wannsee und Stahnsdorf/Südwestkirchhof sowie für deren mögliche Verlängerung
bis zum S-Bf. Teltow-Stadt (Ringschluss) zu sichern. Den Zielstellungen des
Flächennutzungsplanes Kleinmachnow entsprechend, soll die Fläche von Nutzungen
und baulichen Anlagen freigehalten werden, die künftigen Bahnbetriebszwecken
grundsätzlich entgegenstehen.
- Herr Grubert, Vorsitzender des Hauptausschusses, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage.
- Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 063/14
auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.05.2014 zu setzen.