Sitzung: 01.09.2014 Bauausschuss
Frau Storch
Die
Verkehrsangelegenheiten werden grundsätzlich doppelt in beiden Ausschüssen
Bauausschuss und Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
behandelt, das war in der Vergangenheit so und scheint jetzt wieder so zu
werden. Könnte man dort nicht eine saubere Abgrenzung bekommen? Konkret geht es
bei der heutigen TO um den 9.1.1 „Sachstand der Untersuchung zum Kreisverkehr
am Stolper Weg“.
Frau Sahlmann
Ich schlage vor,
dass wir uns in Zukunft noch intensiver darüber abstimmen, dass es einerseits
nicht so viele Doppelungen gibt, andererseits aber auch wirklich die Thematik,
die wichtig ist, in den Ausschüssen behandelt wird. Und wenn es sein muss, kann
es auch schon einmal doppelt sein. Das muss dann an der konkreten TO
festgemacht werden.
Frau Scheib
Dinge die bauliche
Anlagen betreffen, die dann auch in die Gestaltung hineingehen, z. B.
Grünanlagengestaltung, diese Themen sollten wir schon weiterhin im Bauausschuss
behandeln, aber alles was mit Verkehrsführungen, oder Verkehrsuntersuchungen zu
tun hat, müsste im UVO-Ausschuss behandelt werden und mit dem Ergebnis aus diesem
Ausschuss sollte dann die Behandlung in unserem Ausschuss erfolgen.
Frau Neidel
Die Verwaltung sieht
das genauso und wir bemühen uns, dass die Doppelungen abgebaut werden. Bei der
Kreisverkehrsuntersuchung ist es so, dass diese den Ursprung hat in dem B-Plan
„Änderungsverfahren DHL“, weil es fachbegleitend aus einer Bauleitplanung
kommt. Deshalb haben wir diesen TOP mit auf der heutigen Tagesordnung
vorgeschlagen. Das Thema selbst gehört ansonsten in den UVO-Ausschuss.
Herr Schubert
Themen, die mit
baulichen Maßnahmen verbunden sind, Bestandteil eines B-Planes sind, oder
Auswirkungen auf Festsetzungen des B-Planes haben, sind im Bauausschuss richtig
angesiedelt. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob Maßnahmen, wie z. B. eine
Verkehrsuntersuchung, die erst einmal keine baulichen Maßnahmen enthält, im
Bauausschuss diskutiert werden müssen.
Wenn es sich um
allgemeine Verkehrsangelegenheiten handelt, wie die gesamte Verkehrszählung für
den Bereich Kleinmachnow, dann sollte eine Behandlung im Bauausschuss nur auf
besonderen Wunsch erfolgen. Hierüber müsste dann abgestimmt werden.
Seitens des Bauausschusses gibt es keine
weiteren Einwände gegen die Tagesordnung.
Die Tagesordnung
wird durch den Vorsitzenden, Herrn Schubert, festgestellt.