Sitzung: 13.10.2014 Bauausschuss
Herr Ernsting
Auf Grund des weiter
zunehmenden Bedarfs an Trinkwasser erweitert die Mittelmärkische Wasser- und
Abwasser GmbH, Geschäftsbesorger des Zweckverbandes WAZV „Der Teltow“, die
Brunnenanlagen im Bereich Wasserwerk Kleinmachnow in Verlängerung der
Rudolf-Breitscheid-Straße. In diesem Zusammenhang wird auch über eine
Erweiterung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow nachzudenken sein (siehe
Karte, bisherige und angedachte zukünftige Abgrenzung). Zuständig für die
Verordnung über das Wasserschutzgebiet ist das Land Brandenburg. Mit einer
Verordnung können konkrete Nutzungen im Schutzgebiet eingeschränkt oder
ausgeschlossen werden, die Abgrenzung wird in den Flächennutzungsplan
Kleinmachnow übernommen.
Wie die Karte auch
zeigt, gibt es im Einzugsbereich der vorhandenen und künftigen Brunnen neben
zahlreichen kommunalen Grundstücken auch solche im Eigentum des Landes
Brandenburg und in privatem Eigentum. Eine (aktualisierte)
Schutzgebietsverordnung ermöglicht es allerdings nicht, dass die Gemeinde oder
der Zweckverband bzw. die MWA GmbH Flächen im Einzugsbereich z.B. mittels
Vorkaufsrecht erwirbt. Zur dauerhaften Sicherung der Trinkwasserversorgung in
der Gemeinde könnte es sinnvoll sein, Grundstücksflächen zu erwerben. Sollte
dieses Ziel angestrebt werden, wäre rechtlich zu prüfen, ob die Gemeinde z. B.
mittels Bebauungsplan die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht schaffen kann.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Herr Kreemke, Herr
Grubert