Herr Ernsting

Auf Grund des weiter zunehmenden Bedarfs an Trinkwasser erweitert die Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH, Geschäftsbesorger des Zweckverbandes WAZV „Der Teltow“, die Brunnenanlagen im Bereich Wasserwerk Kleinmachnow in Verlängerung der Rudolf-Breitscheid-Straße. In diesem Zusammenhang wird auch über eine Erweiterung des Wasserschutzgebietes Kleinmachnow nachzudenken sein (siehe Karte, bisherige und angedachte zukünftige Abgrenzung). Zuständig für die Verordnung über das Wasserschutzgebiet ist das Land Brandenburg. Mit einer Verordnung können konkrete Nutzungen im Schutzgebiet eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, die Abgrenzung wird in den Flächennutzungsplan Kleinmachnow übernommen.

Wie die Karte auch zeigt, gibt es im Einzugsbereich der vorhandenen und künftigen Brunnen neben zahlreichen kommunalen Grundstücken auch solche im Eigentum des Landes Brandenburg und in privatem Eigentum. Eine (aktualisierte) Schutzgebietsverordnung ermöglicht es allerdings nicht, dass die Gemeinde oder der Zweckverband bzw. die MWA GmbH Flächen im Einzugsbereich z.B. mittels Vorkaufsrecht erwirbt. Zur dauerhaften Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde könnte es sinnvoll sein, Grundstücksflächen zu erwerben. Sollte dieses Ziel angestrebt werden, wäre rechtlich zu prüfen, ob die Gemeinde z. B. mittels Bebauungsplan die Voraussetzungen für ein Vorkaufsrecht schaffen kann.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Kreemke, Herr Grubert