Sitzung: 13.10.2014 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 128/14
Herr Ernsting
erläutert einleitend.
Frau Storch
Ich vermisse
textliche Änderungen zur Grünordnung.
Warum verzichtet die
Gemeinde im Zuge der B-Plan-Änderung darauf auch hier eine Dachbegrünung für
diese enormen Dachflächen vorzusehen und auch eine Berankung zumindest der
Seitenflächen, die nicht von Einfahrten bestückt sind?
Herr Ernsting
Das Vorhaben der DHL
hält die Festsetzungen des B-Planes hin sichtlich der Grünordnung ein. Wenn
nicht Dachbegrünung gibt es andere Vorgaben, die sie einhalten müssen und wenn
Fassadenbegrünung gefordert ist, heißt es fensterlose Außenwände. Fensterlose
Außenwände haben sie natürlich jetzt nicht, weil die Innenräume Funktionen haben,
die belüftet und belichtet werden müssen. Die Planer haben bestätigt, dass sie
die Festsetzungen hinsichtlich der Grünordnung, die der B-Plan bisher enthält
und die wir auch nicht ändern wollen, eingehalten sind. Die gelten für den
ganzen Europarc und auch für DHL unverändert.
Zur Dachneigung gibt
es eine Festsetzung, dass bis zu einer gewissen Gradneigung, hier 15 %, eine
Begrünung vorgeschrieben ist. Wenn die Dachneigung steiler ist, sind andere
Maßnahmen notwendig, aber eben keine Dachbegrünung mehr.
Ich schlage vor, dass wir Ihnen zur nächsten
Sitzung den letzten Stand des Vorhabens präsentieren, so dass man dann sehen
kann, welche Form der Dachneigung tatsächlich angedacht ist.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Scheib, Frau
Schiffer
Abstimmungsergebnis:
5
Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt