Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Herr Ernsting erläutert einleitend.

 

Frau Storch

Ich vermisse textliche Änderungen zur Grünordnung.

Warum verzichtet die Gemeinde im Zuge der B-Plan-Änderung darauf auch hier eine Dachbegrünung für diese enormen Dachflächen vorzusehen und auch eine Berankung zumindest der Seitenflächen, die nicht von Einfahrten bestückt sind?

 

Herr Ernsting

Das Vorhaben der DHL hält die Festsetzungen des B-Planes hin sichtlich der Grünordnung ein. Wenn nicht Dachbegrünung gibt es andere Vorgaben, die sie einhalten müssen und wenn Fassadenbegrünung gefordert ist, heißt es fensterlose Außenwände. Fensterlose Außenwände haben sie natürlich jetzt nicht, weil die Innenräume Funktionen haben, die belüftet und belichtet werden müssen. Die Planer haben bestätigt, dass sie die Festsetzungen hinsichtlich der Grünordnung, die der B-Plan bisher enthält und die wir auch nicht ändern wollen, eingehalten sind. Die gelten für den ganzen Europarc und auch für DHL unverändert.

Zur Dachneigung gibt es eine Festsetzung, dass bis zu einer gewissen Gradneigung, hier 15 %, eine Begrünung vorgeschrieben ist. Wenn die Dachneigung steiler ist, sind andere Maßnahmen notwendig, aber eben keine Dachbegrünung mehr.

Ich schlage vor, dass wir Ihnen zur nächsten Sitzung den letzten Stand des Vorhabens präsentieren, so dass man dann sehen kann, welche Form der Dachneigung tatsächlich angedacht ist.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau Schiffer


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt