Schreiben von Herrn Zaubitz, Grundstück Erlenweg 83, wegen Herausnahme aus dem Geltungsbereich des B-Planes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd Ost“

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Frau Sahlmann, Frau Scheib, Herr Wilczek

 

Herr Ernsting

Der Eigentümer Herr Zaubitz bemüht sich schon seit vielen Jahren, Baurecht für sein seit Kriegsende brachliegendes Grundstück zu erhalten. Er stellte dazu Bauanträge und Anträge auf Vorbescheid, die von der Bauaufsichtsbehörde aber immer abgelehnt wurden. Für dieses und die weiteren Grundstücke am Erlenweg gilt, dass es sich um Außenbereich handelt. Der Innenbereich endet am Kiefernweg/Ecke Erlenweg.

Herr Zaubitz wandte sich in seiner Angelegenheit zwischenzeitlich u.a. auch an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.

Wenn der Bauausschuss im Januar und nachfolgend die Gemeindevertretung den Vorentwurf unter Einbeziehung des Grundstückes von Herrn Zaubitz billigt, dann würde die Errichtung eines Wochenendhauses mit 30 m² und voraussichtlich auch 60 m² Grundfläche auf seinem und den benachbarten Grundstücken möglich. Die Wiedererrichtung eines Wohngebäudes bliebe aber ausgeschlossen.

Wir werden den Beschluss jetzt zunächst abwarten. Herr Zaubitz erhält eine Zwischennachricht, in der ihm mitgeteilt wird, dass die Entscheidung der Gemeindevertretung zum B-Plan-Verfahren Anfang 2015 anstehen wird. Dann wird er die Möglichkeit haben, sich im B-Planverfahren einzubringen.

 

Ende der Sitzung um 22.10 Uhr