Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Prof. Dr. Sommer

regte an, in künftigen Haushaltsplänen die Vorlaufkosten (oder Planungskosten), die ja bekanntermaßen Bestandteil der Baukosten sind, frühzeitig und getrennt auszuweisen, denn sie fallen ja auch deutlich vor dem Baubeginn an. D.h. in der Prioritätenliste für die Haushaltsplanung 2016 sollten innerhalb der Zeile Lfd. Nr./Produkt/Maßnahmenbezeichnung beispielsweise Vorplanungs- oder Vorentwurfskosten ausgewiesen werden bevor das Bauprojekt überhaupt beginnt. Falls das Projekt nach der Vorplanung nicht weiter verfolgt wird oder in der Priorität nach hinten rutscht, ist jedenfalls transparent, dass es Vorlaufkosten gibt oder gegeben hat. Die getrennte Ausweisung der Vorlaufkosten dient der Kosten- und Zeittransparenz und der Haushaltswahrheit. Sie spiegelt den tatsächlichen Ablauf besser als die Klassifizierung in einer Prioritätengruppe.