Sitzung: 24.11.2014 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Prof. Dr. Sommer
regte an, in künftigen Haushaltsplänen
die Vorlaufkosten (oder Planungskosten), die ja bekanntermaßen Bestandteil der
Baukosten sind, frühzeitig und getrennt auszuweisen, denn sie fallen ja auch
deutlich vor dem Baubeginn an. D.h. in der Prioritätenliste für die
Haushaltsplanung 2016 sollten innerhalb der Zeile Lfd.
Nr./Produkt/Maßnahmenbezeichnung beispielsweise Vorplanungs- oder
Vorentwurfskosten ausgewiesen werden bevor das Bauprojekt überhaupt beginnt.
Falls das Projekt nach der Vorplanung nicht weiter verfolgt wird oder in der
Priorität nach hinten rutscht, ist jedenfalls transparent, dass es
Vorlaufkosten gibt oder gegeben hat. Die getrennte Ausweisung der Vorlaufkosten
dient der Kosten- und Zeittransparenz und der Haushaltswahrheit. Sie spiegelt
den tatsächlichen Ablauf besser als die Klassifizierung in einer
Prioritätengruppe.