Sitzung: 13.11.2014 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 3
Vorlage: DS-Nr. 157/14
1. Paragraf 2
(2) der GeschO wird wie folgt geändert:
„Der Ladung sind neben der
Tagesordnung etwaige Drucksachen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten
beizufügen; Drucksachen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.
Durch Mitteilung an den Vorsitzenden
der Gemeindevertretung können die Mitglieder der Gemeindevertretung und die
sachkundigen Einwohner bestimmen, dass sie die Ladung einschließlich der
Drucksachen in digitaler Form per E-Mail erhalten wollen.“
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die gewünschte Art der Übermittlung bei allen
Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zu erfragen.
Ø
Erläuterungen
zum Antrag durch Herrn Schramm.
An
der Aussprache zur DS-Nr. 157/14 beteiligen sich:
Frau Dettke
Herr
Schubert
Abstimmung
zur DS-Nr. 157/14:
Die DS-Nr.
157/14 wird einstimmig beschlossen.