Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 3

1.    Paragraf 2 (2) der GeschO wird wie folgt geändert:

„Der Ladung sind neben der Tagesordnung etwaige Drucksachen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen; Drucksachen können in Ausnahmefällen auch nachgereicht werden.

Durch Mitteilung an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung können die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner bestimmen, dass sie die Ladung einschließlich der Drucksachen in digitaler Form per E-Mail erhalten wollen.“

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die gewünschte Art der Übermittlung bei allen Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern zu erfragen.

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Schramm.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 157/14 beteiligen sich:

Frau Dettke

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 157/14:

Die DS-Nr. 157/14 wird einstimmig beschlossen.