Herr Ernsting
Erläutert einleitend.
An der Diskussion beteiligen sich:
Herr Schubert, Herr Kreemke, Frau Sahlmann
Frau Dr. Bastians-Osthaus
Wenn der Pachtvertrag für die Nutzung des Grundstückes durch eine kommunale Kita sowieso verlängert werden soll, erscheint mit zum jetzigen Zeitpunkt eine Bebauungsplan-Änderung überflüssig. Das kann dann geschehen, wenn Wohnbebauung ansteht.
Die Verwaltung zieht die
Beschlussvorlage zurück, um Einzelfragen bis zur nächsten Sitzung klären zu
können.