Herr Schubert

Erläutert einleitend.

 

Herr Ernsting

Wir haben die Diskussion in der letzten Bauausschusssitzung zum Anlass genommen, den Bebauungsplan-Vorentwurf zur Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost von 2011 zu überarbeiten und Ihnen zur heutigen Sitzung weitere Unterlagen zukommen lassen, insbesondere die Baugrundstellungnahme des Ingenieurbüros für Geotechnik von Juni 2011. Außerdem haben Sie ein Informationsblatt der Interessengemeinschaft „Ringwegsiedlung“ mit Stand Oktober 2014 erhalten ‑ und die überarbeitete Grobkonzeption für einen Bebauungsplan-Vorentwurf.

Bei dieser Grobkonzeption möchte ich besonders hinweisen, auf der Seite handschriftlich 4 in der Anlage 2: Wir haben entsprechend der Diskussion vom 13.10.2014 die Umstellung in Sondergebiet „Wochenendhausgebiet“ vorgenommen. In diesem Sondergebiet gibt es nun einen „Dreiklang“ an Regelungen:

Unter 1.1 sind alle Grundstücke erfasst, alle können Wochenendhäuser realisieren, wenn das Bebauungsplanverfahren in diese Richtung weiterlaufen sollte, mit 30 m² Grundfläche (GR). Dann 1.2, die Ausnahmsweiseregelung für Grundstücke mit geeignetem Baugrund und, vor allen Dingen, nachgewiesener ausreichender Entwässerung, mit 60 m² Grundfläche. Der entscheidende Punkt ist schließlich textliche Festsetzung 1.3, nach der der bauordnungsrechtlich bereits genehmigte Bestand an Wohngebäuden auch zukünftig und auf Dauer, zur seiner Wahrung und Wiederherstellung, zulässig bleibt. Alternativ ist eine Möglichkeit aufgeführt, nicht nur den bauordnungsrechtlich genehmigten, sondern den gesamten, nachgewiesenen Dauerwohnbestand im Bebauungsplan zu sichern.

 

Herr Ernsting erläutert weiter an einzelnen Übersichtskarten den Bestand nach der Analyse der Jahre 2010/11. Eine Aktualisierung der z.T. veralteten Karten ist in Arbeit.

 

Es wäre gut, wenn die Verwaltung im Ergebnis der heutigen Sitzung ein Meinungsbild erhält, in welche Richtung weitergedacht werden soll. Wir werden Ihnen dann zur nächsten Bauausschusssitzung am 05.01.2015 einen Vorentwurf zur Billigung und Beschlussfassung vorlegen. Es ist angestrebt, dass dann das Gespräch mit der Öffentlichkeit geführt wird und dazu das Konzept im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung/Erörterungs­veranstaltung vorgestellt und diskutiert wird.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Schubert, Herr Kreemke, Frau Storch, Frau Sahlmann, Frau Bothmann, Frau Scheib, Herr Pfistner

 

Herr Prof. Dr. Sommer zu Protokoll

Es sollten nicht nur baurechtliche, sondern auch technisch-konstruktive Belange diskutiert werden. Aus der jetzt mit der Einladung verschickten Baugrundstellungnahme ergibt sich, dass der Bodentragfähigkeit im Plangebiet sehr gering und die bis zu fünf Meter dicke Torfschicht für jegliche Bebauung ungünstig ist. Es ist unverantwortlich, über ein Allgemeines Wohngebiet überhaupt nachzudenken, den Betroffenen eine massivere Wohnbebauung in Aussicht zu stellen, Fragen von Sicherheit, Haftung und Schadensersatz auszuklammern und ggf. extrem hohe Mehrkosten für Pfahlgründungen oder Bodenaustausch zu verschweigen. Eine Gemeinde sollte sich hüten, ein Baugebiet auf nicht tragfähigem Boden auszuweisen. Aus sehr langer Erfahrung mit Bodengutachten muss ich dringend warnen. Nur weil extrem leichte Lauben gebaut wurden und Setzungen langsam ablaufen, hat es möglicherweise bisher kaum sichtbare Schäden gegeben.

 

Herr Wolgem - Anwohner Kanalweg 2 – Rederecht

Dass in der Siedlung sehr große Missstände herrschen, ist allgemein bekannt, deshalb muss entsprechend dringend gehandelt werden. Die überwiegende Mehrzahl der Eigentümer wünscht sich ein Wohngebiet, trotz vieler Schwierigkeiten, Baugrund, Straßen usw., aber aus meiner Sicht ist das größte Problem, dafür hier bei Ihnen eine Mehrheit zu finden. Sollte es doch zu einem Wochenendhausgebiet kommen, dann würden wir uns wünschen, dass dessen Rahmenbedingungen so formuliert sind, dass nach Möglichkeit umfassende Gestaltungsmöglichkeiten bleiben.

Wir plädieren vorrangig für ein Wohngebiet, alle anderen Varianten würden für uns zu wenig Verbesserungen bringen.

 

Herr Neyenhuys - Anwohner Ringweg 38 – Rederecht

Wir haben 24 Jahre im Haus Ringweg 38 gelebt, und nur auf Grund von vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten sind wir nunr in die Situation gekommen, dass wir unser Wohnhaus verlassen mussten, weil es sich um nicht genehmigtes Wohnen handeln soll. Wir appellieren an die Gemeinde, zu handeln, nichts tun ist jedenfalls keine Lösung.

 

Herr Kreemke – Antrag

Der Bauausschuss fordert die Verwaltung auf, nicht weiter in Richtung eines Wochenendhausgebietes zu planen, sondern in Richtung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Abstimmungsergebnis  zum Antrag von Herrn Kreemke:

1 Zustimmung / 5 Ablehnungen / 1 Enthaltung – mehrheitlich abgelehnt

 

Frau Storch - Antrag

Der Bauausschuss fordert die Verwaltung auf, mit einem Wochenendhausgebiet weiter zu planen, aber mit der alternativ vorgeschlagenen Festsetzungsmöglichkeit, den gesamten, nachgewiesenen Dauerwohnbestand zu sichern, unabhängig von der jeweiligen bauordnungsrechtlichen Genehmigungslage, d. h. voraussichtlich 21 Grundstücke.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Storch:

2 Zustimmungen / 5 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Schubert – Antrag

Der Bauausschuss fordert die Verwaltung auf, weiterhin mit einem Wochenendhausgebiet mit bestandssichernden Festsetzungen für den bereits bauordnungsrechtlich genehmigten Bestand an Dauerwohnen zu planen, das sind nach dem bisherigen Stand der Übersichtskarte voraussichtlich 13 Grundstücke.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Schubert:

5 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 1 Enthaltung – mehrheitlich zugestimmt

 

Herr Schubert

Der Bauausschuss bittet die Verwaltung in diesem Sinne weiter zu planen.

 

Pause von 20.31 Uhr – 20.47 Uhr