Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 sowie die Begründung werden gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Geltungsbereich 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

·       Entwurf 1. Änderung

 

 

Ø  Erläuterungen zur Drucksache durch Herrn Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 161/14 beteiligen sich:

Es findet keine Aussprache statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 161/14:

Die DS-Nr. 161/14 wird einstimmig beschlossen.