Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herr Ernsting

Mit den Unterlagen haben wir Ihnen einen Beschlussvorschlag zum B-Plan „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ zugeschickt. In den vergangenen beiden Bauausschusssitzungen wurde bereits darüber diskutiert. Aus der letzten Sitzung konnten wir Ihre Empfehlung mitnehmen, dass der Bebauungsplan KLM-BP-044 zukünftig jedem Grundstück das Recht gewähren sollte, ein Wochenendhaus mit 30 m² Grundfläche zu realisieren. Für bestimmte Grundstücke auf geeigneten Baugrund und bei Nachweis ausreichender Entwässerung sollen auch Wochenendhäuser mit 60 m² Grundfläche zulässig sein. Vor allen Dingen, und das steht ja im Focus des Interesses, auch der Medienberichterstattung, soll der Kreis derjenigen, denen im Bebauungsplan ein Dauerwohnrecht gegeben wird, beschränkt werden auf die Gruppe, die bereits heute eine bauordnungsrechtliche Genehmigung für dauerhaftes Wohnen hat.

Wir haben die Empfehlungen des Bauausschusses vom 24.11.2014 zum Anlass genommen, noch einmal intensiv und mit relativ großem Aufwand alle uns vorliegenden Unterlagen zu prüfen. Wir haben dann die Nutzungskarte, die aus den vergangenen Sitzungen bereits bekannt ist, vollständig überabeitet. In die Karte sind jetzt eingetragen die bestehenden und genehmigten Nutzungen, wie wir sie in den Unterlagen bisher vorgefunden haben.

Mit dem heutigen Beschlussvorschlag soll das B-Plan-Verfahren wiederaufgenommen und fortgesetzt werden. Billigt die Gemeindevertretung den B-Plan-Vorentwurf am 19. Februar, kann Ende Februar oder Anfang März eine frühzeitige Bürgerbeteiligung als Erörterungsveranstaltung folgen. In der Veranstaltung wird für alle Betroffenen und weitere Interessierte dann die Möglichkeit bestehen, sich zu den hier vorliegenden Unterlagen zu äußern. Es können dann auch Unterlagen eingereicht werden, die weiteren bauordnungsrechtlichen Genehmigungen dokumentieren, was in den Bebauungsplan einzuarbeiten wäre.

Erst danach wird es einen B-Plan-Entwurf geben, der die Gemeindevertretung sicherlich erst nach der Sommerpause erreichen dürfte. Der B-Plan-Entwurf würde dann 1 Monat öffentlich ausgelegt, dabei bekommt jeder noch einmal die Möglichkeit hat, sich zu den Planinhalten zu äußern.

Ich möchte noch einmal deutlich machen, dass wir weiterhin am Anfang dieses Bebauungsplan-Verfahrens stehen. Wir bitten jetzt um Billigung dieses B-Plan-Vorentwurfes.

 

Herr Schubert

Herr Wolgem, Anwohner Kanalweg 2, hat Rederecht beantragt.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Rederecht:

8 Zustimmungen /0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig zugestimmt

 

Herr Wolgem Rederecht

Äußert sich zur neuesten Veröffentlichung, mit einer für ihn fragwürdigen Einstufung der Grundstücke im Bereich der Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost.

 

Herr Schubert

Schlägt vor, noch einen Redebeitrag von Herrn Herr Schmidt, Anwohner Brunnenweg 5, zuzulassen.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Rederecht:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig zugestimmt

 

Herr Schmidt Rederecht

Äußert ebenso, dass er überrascht und enttäuscht über den von der Verwaltung präsentierten Vorentwurf ist.

Es sind noch sehr viele Fragen offen und ohne, dass diese tragfähig beantwortet sind, kann zu der Thematik keine Entscheidung getroffen werden.

Er bittet den Bauausschuss, dem Beschlussvorschlag nicht ohne Klärung der noch offenen Fragen zuzustimmen.

 

Herr Schubert

Vertrauensschutz für eine Nutzung kann nur geltend machen, wer eine entsprechende Genehmigung für diese Nutzung vorweisen kann. Die Gemeinde ist nicht in der Pflicht, zwar realisierte, aber nicht genehmigte Nutzungen nachträglich planungsrechtlich zu sichern.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass nach meiner festen Überzeugung Klagen zu erwarten sind, wenn sich die Gemeinde auf das Wagnis einlässt, ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Die Kosten für die Haftung für sicheren Baugrund, die bei einem Erfolg solcher Klagen auf die Gemeinde zukämen, und der Aufwand für die Erschließung nach heutigem Standard sind nicht zu verantworten. Ich möchte mich nicht dem späteren Vorwurf ausgesetzt sehen, heute als Gemeindevertreter unverantwortlich gehandelt zu haben.

 

Frau Bothmann

Ich bitte darum, dass der Bürgermeister die Beschlussvorlage zurückzieht.

Keiner wird in ein Wochenendhaus investieren, wenn er für das Gebäude sehr viel Geld bezahlen muss, deswegen wird das Gebiet weiterhin verwahrlost aussehen. Es wird in Zukunft ein Schandfleck sein, solange bis dieses Gebiet nicht doch als Wohnbebauungsgebiet umgewandelt wird.

 

Frau Sahlmann

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass keine weiteren neuen Baugebiete ausgewiesen werden sollen. Wir wollen das wenige Grün, was wir noch haben, dauerhaft erhalten aber nicht zu Lasten der Anwohner, sondern zu Gunsten der Anwohner.

Weiterhin sind die Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen, die aufgrund des schlechten Baugrundes möglicherweise auf die Gemeinde zukommen, wenn das Gebiet ein Baugebiet werden sollte. Es wäre unvernünftig, dort Häuser mit Pfahlgründung zu bauen. Auch der Straßenbau gehört dazu. Eine wassergebundene Decke ist für den Fahrzeugverkehr auf Dauer nicht geeignet. Man braucht hier einen entsprechenden Unterbau, das wäre bei diesem Baugrund bestimmt eine Dicke von 80 cm und kostet entsprechend. Darüber müssen sich die Anwohner im Klaren sein.

Wir sollten auf jeden Fall zusammenkommen und eine Lösung finden, auch für Ausnahmen, eventuell auch für weitere Ausnahmen als die im Moment ausgewiesenen rund 13 Gebäude.

Ich finde den vorliegenden Beschlussvorschlag einen Schritt in die richtige Richtung.

 

Herr Kreemke

Ich kenne die Siedlung, weil einige meiner Schüler dort in einem richtigen Wohnhaus gewohnt haben. Es waren viele Häuser, die damals nicht so schlimm aussahen, wie wir sie jetzt vorfinden.

Da aber die Bewohner nicht die Möglichkeit bekommen haben, ihre Häuser zu verändern, weil sie keine Genehmigung bekommen haben, sind sie heute in einem sehr schlechten Zustand.

Nach meiner Ansicht sollten wir den Beschluss noch einmal zurücknehmen und überlegen, ob nicht doch eine andere Lösung zu finden ist.

 

 

 

Herr Grubert

Ich werde diesen Beschluss nicht zurücknehmen. Ich bin der Meinung, dass die Diskussion stattfinden muss.

Es ist richtig, dass die Gemeindevertretung diesen Bereich seit den 1990er Jahren als Landschaftsraum darstellt, mit der Zielrichtung, Wohnbebauung auszuschließen. Das ist von der vorhergehenden Gemeindevertretung bestätigt worden, am Beginn dieses Bebauungsplan-Verfahrens 2010 gab es den Beschluss, dort kein Wohngebiet zu ermöglichen.

Warum sind wir jetzt tätig geworden? Weil die Anwohnerschaft Verwaltung und Vertretung zum Handeln drängte. Es ist bekanntlich so, dass die Untere Bauaufsicht wegen des Fehlens planungsrechtlicher Vorgaben und weil das Gebiet Außenbereich ist, an die Anwohner herangetreten ist und Abrissverfügungen und Nutzungsänderungen erlassen hat. Bestimmte Bauvorhaben sind im Außenbereich nicht genehmigungsfähig.

Wir haben lange nach einem Kompromiss gesucht. Der Kompromiss, den wir Ihnen hier vorstellen, sieht vor, alle jene zu schützen, die Genehmigungen vorweisen können, dort dauerhaft wohnen zu dürfen. Für alle anderen Grundstücke sollen Wochenendhäuer mit einer Größe von meist 30 m² erlaubt sein. Ich bin der Meinung, wenn wir dort eine Regelung haben, wird das Gebiet aus der derzeitigen Starre erwachen und ein vernünftiges Erscheinungsbild bekommen. Dann werden sich, anders als jetzt, alle Anwohner darauf verlassen können, eine sichere planungsrechtliche Grundlage zu besitzen.

Die Möglichkeit für ein allgemeines Wohngebiet sehen wir nicht. Ein allgemeines Wohngebiet verlangt von der Gemeinde, die Voraussetzungen für seine Realisierung zu schaffen. Dazu sehen wir uns aufgrund der Bodenverhältnisse nicht in der Lage. Die Anwohner sind sich bei den Erschließungskosten auch noch nicht im Klaren darüber, dass sie 90 % der Kosten zu tragen hätten.

Alle anderen Eigentümer, die dort ohne Genehmigung wohnen, haben kein Rechts- und keinen Vertrauensschutz. Aber auch sie bekommen die Möglichkeit für ein Wochenendhaus.

Fakt ist, sollten wir in diesem Jahr 2015 das Verfahren nicht wesentlich voranbringen, dann wird die Untere Bauaufsicht ihre zur Zeit nur ausgesetzten Verfügungen vollstrecken. Dann sind die bereits erlassenen Rückbaumaßnahmen zu erwarten.

 

Frau Scheib

Bei denjenigen, die das Recht auf Dauerwohnen und eine entsprechende Genehmigung dafür besitzen, muss es Bestandsschutz geben. Ich bitte aber darum, dass genau geprüft wird, welche weiteren Häuser das noch betrifft. Im Laufe dieses Verfahrens sind nochmals alle aufgefordert, ihre Genehmigungslage nachzuweisen und auch die Verwaltung, dies genau zu prüfen. Welcher Wortlaut ist in den Genehmigungen, gibt es irgendwo Widersprüche und lassen sich daraus noch Dinge ableiten?

Natürlich können wir in die Geschichte gehen. Aber wenn wir heute etwas entscheiden oder begutachten sollen, haben wir von dem heutigen Status auszugehen. Alles was weg ist, hat seinen Bestandsschutz verloren und muss dann neu beantragt bzw. neu beurteilt werden.

Es ist richtig, dieses Gebiet darf nicht weiter verwahrlosen. Wir, die Gemeinde, müssen uns anstrengen, unseren Teil dazu beitragen und das ganze Umfeld und die Durchwegungen attraktiver machen.

 

An der Diskussion beteiligen sich weiterhin:

Herr Kreemke, Herr Schubert, Frau Storch, Herr Ernsting

 

Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt