1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird
gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der
Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden,
sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Anlagen
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Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ Vorentwurf KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, Stand 05.01.2015
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zeichnerische Festsetzungen
(Planzeichnung)
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textliche Festsetzungen
Zur Information:
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Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme,
Stand 05.01.2015)
Die
Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister zurückgezogen. Eine Behandlung
findet in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März 2015 statt.