1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ Vorentwurf KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, Stand 05.01.2015

·       zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       textliche Festsetzungen

Zur Information:

·       Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme, Stand 05.01.2015)

 

 

Die Beschlussvorlage wird durch den Bürgermeister zurückgezogen. Eine Behandlung findet in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März 2015 statt.