Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses, informiert:

 

Am vergangenen Dienstag fand ein Termin zum Thema Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Referat für Städtebau- und Wohnungsrecht statt. Neben dem Vertreter des Ministeriums Herrn Finckeldei nahmen noch Frau Rüsch, Herr Ernsting, Herr Warnick, Herr Bültermann und ich selber teil. Die Idee zu dem Gespräch stammte von Herrn Warnick. Wegen dieses Termins war auf der letzten Gemeindevertretersitzung die entsprechende Drucksache zur Gartensiedlung vertagt worden.

 

Diskutiert wurde die Frage, welchen Spielraum es bei den planungsrechtlichen Festsetzungen für die Gartensiedlung gibt. Herr Finckeldei kennt sich mit der Problematik solcher Siedlungen im Land Brandenburg und bundesweit bestens aus. So setzt sich sein Haus auf interminsterieller Ebene seit Jahren dafür ein, Siedlungen mit Wochenendhauscharakter durch Ergänzung der bundesdeutschen Baunutzungsverordnung gesondert zu regeln. Bisher waren die entsprechenden Bemühungen mehrerer Bundesländer dazu nicht erfolgreich.

 

Herr Finkeldei teilt die bisher vorliegenden Überlegungen zum Bebauungsplan Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost in vollem Umfang.

Auch nach seiner Einschätzung handelt es sich planungsrechtlich zweifelsfrei um Außenbereich. Sodann sei es, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sehr kreativ, die Fläche als Wochenendhausgebiet, ergänzt um bestandssichernde Festsetzungen für das Dauerwohnen, ausweisen zu wollen. Er schätzte ein, dass hierin ein gewisses Risiko liege, dessen wir uns ja bewusst sind. Das Risiko besteht darin, dass die Gemeinde scharf an den vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Grenzen entlang keine geschlossenen Inseln für das Dauerwohnen vorsieht, sondern recht willkürlich über das ganze Gebiet verteilt Grundstücke für das Dauerwohnen festsetzen möchte. Diese Vorgehensweise kann die Prägung des Gebietes als Wochenendhausgebiet in Frage stellen.

Herr Finkeldei sieht ebenfalls die soziale Problematik, die mit dem Bebauungsplanverfahren verbunden ist. Gerade deshalb werden Anstrengungen zur Anpassung der Baunutzungsverordnung unternommen. Für die Gartensiedlung ist auch nach seiner Einschätzung die Festsetzung Allgemeines Wohngebiet ausgeschlossen, weil ein Gutachten vorliegt, welches den Baugrund als völlig ungeeignet feststellt und sich die Gemeinde Schadensersatzansprüchen aussetzen könnte, wenn sie Wohnbauland festsetzt.

Im Ergebnis des Gespräches im Ministerium ist festzustellen, dass ein anderer Vorschlag als der vorliegende Bebauungsplan-Vorentwurf vernünftigerweise nicht gemacht werden kann.

Im Hinblick auf Gespräche, die nach dem letzten Bauausschuss geführt wurden und aufgrund von Unterlagen, die einzelne Eigentümer inzwischen nachgereicht haben, soll eine Erweiterung der bestandssichernden Festsetzungen geprüft werden.

Es wird aber dabei bleiben, dass quantitativ nur für einen eindeutig untergeordneter Anteil der Gebäude in der Gartensiedlung das Dauerwohnen planungsrechtlich gesichert werden kann. Die Verwaltung wird den bereits vorliegenden Beschlussvorschlag zum Bebauungsplan-Vorentwurf bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26.03.2015 ergänzen.

 

Herr Ernsting erläutert die beabsichtigte Ergänzung:

Die Ergänzung sieht vor, den Bürgermeister mit der Untersuchung der genannten weiteren Fallgruppe zu beauftragen. Es wäre dann zu prüfen, inwieweit auch nicht rein bauordnungsrechtliche Unterlagen ausreichen, um auf weiteren Grundstücken das Dauerwohnen planungsrechtlich zu sichern. Der Prüfauftrag setzt die Billigung des Vorentwurfes voraus, denn erst dann können in einem geordneten Verfahren Unterlagen von den Bürgern erbeten und geprüft werden.