Sitzung: 19.02.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 8, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 049/14/2
Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung (Anlage A) wird beschlossen und soll zum 01.07.2015 in Kraft gesetzt werden.
Anlagen
Anlage A - Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow mit Stand Dezember 2014 mit der dazugehörigen Anlage 1 - Verzeichnis der Straßenkategorien (aus DS-Nr. 167/14) und Anlage 2 - Verzeichnis zu den Reinigungsmodalitäten auf Gehwegen
Zur Information
Anlage B – gültige Straßenreinigungssatzung in der Fassung vom 01.01.2011 mit aktualisiertem Straßenverzeichnis, Stand 12.11.2014 (DS-Nr. 167/14)
Anlage C - Beschluss DS Nr.: 165/01 zum Winterdienst vom 27.09.2001
Anlage D – Maßgaben:
D1 aus dem UVO-Ausschuss am 02.04.2014
D2 aus dem Hauptausschuss am 28.04.2014
Anlage E – Änderungsexemplar der Straßenreinigungssatzung mit Stand Dezember 2014 mit aktualisiertem Straßenverzeichnis und Kennzeichnung der Änderungen mit Streichungen und farblichen Hervorhebungen in hellgrau (lt. DS-Nr. 049/14) und gelb (redaktionelle, klarstellende Änderungen, Modifikationen der Verwaltung und Maßgaben – s. Anlage D)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 049/14/2 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Gutheins
Frau Dettke
Frau Sahlmann
Frau Bastians-Osthaus
Änderungsantrag der Fraktion SPD/PRO - § 5 der Satzung wird nicht
geändert
Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP – Die Regelungen, die das
Maschinenreinigungsverbot betreffen, werden gestrichen.
An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 049/14/2 beteiligen sich:
Frau Sahlmann
Herr Bültermann
Herr Gutheins
Frau Dr. Kimpfel
Ø Die beiden Änderungsanträge werden zusammen abgestimmt, da sie beide § 5 der Straßenreinigungssatzung betreffen.
Abstimmung zu den Änderungsanträgen:
Der Änderungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt (10 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen, 2 Stimmenenthaltungen).
Abstimmung zur DS-Nr. 049/14/2:
Die DS-Nr. 049/14/2 wird mehrheitlich beschlossen.