Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

1.    Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) ‑ BauGB –
die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
(Textbebauungsplan, vgl. Anlage 2)
als Satzung.

2.    Die Begründung (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingese­hen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“

·       Satzung 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ – Textbebauungsplan –

·       Begründung

Nur zur Information:

·       Gegenüberstellung des Textbebauungsplanes Stand 13.11.2014-02.03.2015

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 008/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 008/15:

Die DS-Nr. 008/15 wird mehrheitlich beschlossen.