Sitzung: 26.03.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 008/15
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend
dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches
i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748) ‑ BauGB –
die 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
(Textbebauungsplan, vgl. Anlage 2)
als Satzung.
2.
Die
Begründung (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“
·
Satzung
2. Änderung KLM-BP-006-a „Europarc Dreilinden“ – Textbebauungsplan –
·
Begründung
Nur zur Information:
·
Gegenüberstellung
des Textbebauungsplanes Stand 13.11.2014-02.03.2015
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 008/15 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 008/15:
Die DS-Nr. 008/15 wird
mehrheitlich beschlossen.