1.             Frau Vosskühler, Erlenweg 29a

1.1.         Im Februar und März wurden wir einige Wochen Tag für Tag erheblich durch Presslufthämmer gestört, da in der Nachbarstraße Eichenweg eine sehr ausgedehnte Terrasse nebst untergebautem Schwimmbad abgerissen wurde. Das dauerte entsprechend lange. Der Hauseigentümer hat das doch bestimmt abreißen müssen, weil er gegen das Baurecht verstoßen hat. Warum kann die Bauaufsicht nicht rechtzeitig so ein Bauvorhaben stoppen?

 

 

Herr Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung

Der Grundstückseigentümer hat entgegen der Baugenehmigung die Terrasse errichtet. Während des Bauvorhabens war das schon aufgefallen, aber es wurde vollendet. Daraufhin wurde eine Beseitigungsanordnung erlassen und im Rahmen dieses Beseitigungsverfahrens ist die Beseitigung dann auch angeordnet worden. Es findet ein Rückbau auf das zulässige Maß der Nutzung auf dem Grundstück statt, das dort gestattet wird.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ergänzen möchte ich dazu, dass die Kontrolle während des Bauvorhabens dem Landkreis obliegt und nicht der Gemeinde. Wenn wir es zu spät gemerkt haben, ist das natürlich unglücklich, aber wir haben durch unsere Anregung durchgesetzt, dass abgerissen wird. Es tut mir leid, aber der Lärm ist im Nachhinein das kleinere Übel, als den Schwarzbau zu tolerieren.

 

 

Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses

Die Beseitigungsverfügung, durch die das Ganze wieder abgerissen wurde, wäre nie für sofort vollziehbar erklärt worden. Deshalb hätte der Bauherr sowieso den Bau erst beenden können. Erst wenn der Bau bestandskräftig geworden wäre und nach einem möglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren, hätte es erst wieder abgerissen werden können. Es liegt also nicht an der Bauaufsicht, sondern es liegt auch daran, dass Beseitigungsverfügungen wegen dem Eigentumsrecht grundsätzlich nicht für sofort vollziehbar erklärt werden. Selbst bei bester Aufsicht hätte es nicht vermieden werden können, dass die Baumaßnahme erst vollendet worden wäre und dann wieder abgerissen worden wäre.

 

 

2.             Herr Schmidt, Brunnenweg 5

2.1.         Heute werden Sie zur weiteren Entwicklung der Ringweg-Siedlung abstimmen. Nun sollen endlich auch Diejenigen Wohnrecht erhalten, die schon lange dort wohnen und Nachweise, wie z. B. eine Wohnraumzuweisung aus der DDR haben. Das ist ein Fortschritt den die anderen Bewohner der Siedlung und ich sehr begrüßen. Leider ist die geplante Lösung eines Wochenendhausgebietes mit Dauerbewohnern so vom Gesetz nicht vorgesehen. Das wird zu Problemen führen. Deshalb schlagen wir als Lösung die Entwicklung des Gebietes zum Kleinsiedlungsgebiet vor. Die Siedlung war bereits als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen und in der DDR wurde die Siedlung als Wohnsiedlung betrachtet, sofern feste Behausungen vorhanden waren. Aus unserer Sicht löst das Kleinsiedlungsgebiet alle Probleme und auf Grund der sehr restriktiven Bebaubarkeit, die man auch noch restriktiver gestalten kann als vom Gesetz vorgesehen, wird es dafür sorgen, dass eine sehr grüne Siedlung entsteht, aber trotzdem die Ruinen verschwinden.

Werden Sie ernsthaft und vorbehaltlos, unter Einbeziehung von Experten, Vor- und Nachteile des Kleinsiedlungsgebietes in die Entscheidung zur weiteren Entwicklung einbeziehen?

 

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Sie haben mir Ihr Anliegen, wie vorab besprochen, schriftlich eingereicht. Gestern habe ich das Schreiben der Interessengemeinschaft an die Gemeindevertreter weitergeleitet. Wir werden es ernsthaft im weiteren Bebauungsplanverfahren prüfen, ob unter Einbeziehung von Fachleuten kann ich heute noch nicht sagen.

 

 

3.             Herr Braun, Erlenweg 29a

3.1.         Ich möchte noch einmal auf den Abriss des ungenehmigten Baus im Eichenweg zurückkommen. Hätte man die Übertretung des Baurechts nicht auch mit einem Bußgeld regeln können? Bestraft wird ja nicht nur der Eigentümer, sondern auch die gesamte Nachbarschaft, die dann den Lärm ertragen muss. Ganz abgesehen davon, dass Energie und Material verschwendet wird, was anderswo sehr viel zielführender eingesetzt werden könnte. Ich würde das Gesetz nicht immer an erste Stelle setzen, sondern pragmatisch denken und sagen, was wird erreicht, wenn man auf dem Gesetz beharrt oder was wird erreicht, wenn man ein Bußgeld oder eine Ablöse verhängt. Ich kann der Meinung, dass das Gesetz die oberste Richtschnur ist, nicht ganz zustimmen. Man muss sehen, welche Folgen die gefällte Entscheidung hat, ganz gleich, ob sie juristisch anfechtbar ist oder nicht.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die von Ihnen geäußerte Auffassung würde die Bauherren bestätigen und bekräftigen, erst einmal gegen das Baurecht zu verstoßen, um dann mit einer Abschlagszahlung ihren Willen durchzusetzen. Die Einhaltung von Gesetzen ist das, was wir als Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis durchsetzen müssen, weil sonst jeder Bauherr, der Geld hat, sich mit einer Ablasszahlung sein Recht erkauft. In besagtem Fall hat sicherlich eine Abwägung stattgefunden und ich bin sehr froh, dass der Landkreis mit uns übereingekommen ist und eine Beseitigungsverfügung erlassen hat, damit die Nachbarschaft nicht auf die Idee kommt, weitere Schwimmbecken illegal zu bauen.

 

 

4.             Frau Bothmann, Zehlendorfer Damm 138

4.1.         Zur Siedlung Klein Moskau möchte ich sagen, die Beschlussvorlage sieht so aus, dass die Siedlung als Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist. Wenn es als Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist bedeutet das auch, dass die Leute dort kein Wohnrecht haben. Das ist rechtlich so ausgewiesen. Es gibt verschiedene Gerichtsbeschlüsse und auch Verweise die Ihnen alle bekannt sind.

Wenn der Brief der Interessengemeinschaft an alle Gemeindevertreter gesendet worden ist, ist meine Bitte an die Gemeindevertreter, die Tatsache, dass die Siedlung zu einem Kleinsiedlungsgebiet werden kann, heute als Maßgabe in den Beschluss einzufügen.

Ich denke, es wird Niemand für die Anbindung an Strom, Sanitär, usw. Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro zusätzlich zu den Baukosten aufbringen, um es dann nur als Wochenendhaus zu nutzen. Dann wird die Siedlung so bleiben wie sie ist und nicht besser werden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Heute geht es lediglich um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren. Den Brief der Interessengemeinschaft habe ich an alle 28 Gemeindevertreter weitergeleitet, die sich verantwortungsvoll damit auseinandersetzen werden. Ich habe zugesichert, dass wir im weiteren Verfahren, darüber beraten werden. Das was Sie ausgeführt haben, ist aber bisher nicht Beschlusslage der Gemeinde Kleinmachnow. Ich rechne mit einer Entscheidung zum Jahresende.

 

 

Herr Templin

Natürlich ist das Ziel im ersten Schritt nicht festgelegt, mit diesem Beschluss wird aber eine Richtung beschritten. Die Richtung, die die Verwaltung und eine Mehrheit in den Ausschüssen für richtig erachtet, ist das, was in diesem Beschluss steht. Das was Frau Bothmann gesagt hat, steht in dem Beschluss nicht drin. Natürlich können auch abseits dieser Richtung gelegene Maßnahmen diskutiert werden. Ich habe aber in dieser Gemeindevertretung noch nicht erlebt, dass eine vorgegebene Richtung im Laufe eines Prozesses schon mal dermaßen geändert wurde. Das ein begonnenes Verfahren nicht zu Ende geführt wurde z. B. Buschgraben kam schon vor.

 

 

Frau Brammer

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es um eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geht. Ich denke, es ist genug gesagt.

 

 

5.             Herr Freydank, Steinweg 32

5.1.         Meine Frage richtet sich an die Gemeindevertreter. Herr Bürgermeister Grubert hatte am 10. März 2015 zu einer Besprechung der Agendagruppen-Sprecher eingeladen, ohne eine Tagesordnung mitzuteilen. Den Hauptteil der Besprechung hat er damit ausgefüllt, dass ein Hauptagenda-Sprecher gewählt werden sollte und auch gewählt wurde. Wenn ich die Hauptsatzung der Gemeinde richtig verstehe, dann ist es Angelegenheit der Gemeindevertretung, einen zentralen Sprecher der Agenda zu bestimmen oder auszuwählen. Aus diesem Gesichtspunkt heraus frage ich, ob diese Wahl rechtens war.

 

 

Herr Warnick

Es gibt keinen Agendagruppen-Sprecher. Die vorgeschlagene Person muss durch die Gemeindevertretung benannt werden. In der Regel folgen die Gemeindevertreter dem Vorschlag wie z. B. beim Seniorenbeirat.

 

 

Frau  Scheib, Vorsitzende der Fraktion CDU/FDP

Das Problem ist schon einmal aufgetaucht, als sich Jemand als Agendagruppen-Sprecher darstellte und wir nicht wussten, ob er legitimiert ist oder nicht. Ein Agendagruppen-Sprecher hätte theoretisch auch ein Rederecht in den Ausschüssen. Wenn es gewählte Agendagruppen-Sprecher gibt, sollten wir sie hier auch legitimieren.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ich hatte alle vier Agenda-Sprecher eingeladen und vorgetragen, dass es sinnvoller wäre, wenn die Agenda-Sprecher einen Vorschlag machen, der dann durch die Gemeindevertretung benannt wird. Drei Agenda-Sprecher waren der Auffassung, dass das eine gute Idee ist, Herr Freydank war der Auffassung, dass es keine gute Idee ist. Herr Freydank hat dem Vorschlag, einen Agenda-Sprecher vorzuschlagen nicht zugestimmt und hat dann auch dem Wahlvorschlag nicht zugestimmt. Selbstverständlich wird die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung so wie es die Hauptsatzung vorsieht, den Agenda-Sprecher bestätigen, so wie der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herrn Dr. Franke, auch bestätigt wurde. Ich halte es für ein legitimes Verfahren, wenn sich die Agenda-Sprecher mit drei zu einer Stimme dafür aussprechen.

 

 

Herr Warnick zitiert § 5 Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung:

(3) „Die Beauftragten sind durch die Gemeindevertretung auf Vorschlag der Beiräte durch Abstimmung zu benennen.“

(4) „Die Beauftragten sind der Gemeindevertretung gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie legen der Gemeindevertretung einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor.“

 

 

Herr Templin, Vorsitzender der Fraktion BIK

Es gibt keinen Agenda-Beirat. Dazu müssten sich die Agenda-Mitstreiter verständigen. Für Jugendliche gibt es auch keinen entsprechenden Beirat, der so einen Vorschlag machen könnte. Insofern halte ich das soeben geschilderte Verfahren für nicht richtig. Ob die Vorsitzenden legitimiert sind wie ein Beirat, dass muss der Agenda-Prozess selbst klären. Wenn Sie diesen Vorschlag auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung bringen sollten, halte ich ihn für nicht nach unserer Hauptsatzung zustande gekommen.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Ich möchte Herrn Templin widersprechen. Ich habe diesen Vorgang verfolgt und fand ihn richtig. Seit langer Zeit stellen wir schon Bemühungen an, dass den Agenda-Gruppen mehr Gewicht verliehen werden soll und das Recht auch legitimiert wird. Meiner Meinung nach ist dieser Vorgang rechtens und ich bin froh, dass es zu diesem Ergebnis gekommen ist.

 

 

Anmerkung von Herrn Freydank:

Herr Grubert sagte vorhin „Herr Freydank hätte dagegen gestimmt.“ Ich hatte eingangs dieser, für mich Pseudo-Wahl, gesagt, wir haben im Vorfeld in der Gruppe Natur- und Landschaftsschutz darüber gesprochen. Zu dieser Gruppe gehören acht Personen. Diese Personen haben einhellig dagegen gestimmt, dass auf diese Art und Weise ein Sprecher ausgewählt wird. Dann müsste man auch bedenken, dass von den so genannten vier Sprechern einer dabei ist, der eine Ein-Mann-Gruppe repräsentiert. Man sollte die Agenda-Mitglieder, die freiwillig im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für die Gemeinde arbeiten, zusammennehmen und sie sollten sich untereinander verständigen und möglicherweise einen Vorschlag unterbreiten. Aber nicht auf diese administrative Art und Weise.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wie Sie sehen, ist es manchmal nicht so einfach, konträre Meinungen unter einen Hut zu bekommen. Ich diskutiere gerne über alles. Es war der Wunsch der Mehrheit der Agenda-Gruppen einen Agenda-Sprecher zu wählen. Wir können das Verfahren gerne so durchführen oder aber im Ältestenrat darüber sprechen.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Für die Zuhörer, die es vielleicht nicht wissen, möchte ich noch einmal klarstellen:

Es gibt die Agenda-Gruppe Energie- und Klimaschutz, die aus acht bis zehn Personen besteht und die Agenda-Gruppe Umwelt und Verkehr, die auch aus mehreren Personen besteht. Herr Freydank, ich weiß jetzt nicht, welche Agenda-Gruppe aus nur einer Person besteht.

 

 

Herr Warnick

Die Diskussion werden wir heute hier nicht weiterführen. Es wurde erkannt, dass es ein Problem gibt, mit dem wir uns beschäftigen müssen.