Sitzung: 26.03.2015 Gemeindevertretung
1.
Frau Vosskühler, Erlenweg 29a
1.1.
Im Februar und März wurden wir einige Wochen
Tag für Tag erheblich durch Presslufthämmer gestört, da in der Nachbarstraße
Eichenweg eine sehr ausgedehnte Terrasse nebst untergebautem Schwimmbad
abgerissen wurde. Das dauerte entsprechend lange. Der Hauseigentümer hat das
doch bestimmt abreißen müssen, weil er gegen das Baurecht verstoßen hat. Warum
kann die Bauaufsicht nicht rechtzeitig so ein Bauvorhaben stoppen?
Herr Ernsting, FDL Stadtplanung/Bauordnung
Der Grundstückseigentümer hat entgegen der Baugenehmigung die Terrasse
errichtet. Während des Bauvorhabens war das schon aufgefallen, aber es wurde
vollendet. Daraufhin wurde eine Beseitigungsanordnung erlassen und im Rahmen
dieses Beseitigungsverfahrens ist die Beseitigung dann auch angeordnet worden.
Es findet ein Rückbau auf das zulässige Maß der Nutzung auf dem Grundstück
statt, das dort gestattet wird.
Bürgermeister Herr Grubert
Ergänzen möchte ich dazu, dass die Kontrolle während des Bauvorhabens
dem Landkreis obliegt und nicht der Gemeinde. Wenn wir es zu spät gemerkt
haben, ist das natürlich unglücklich, aber wir haben durch unsere Anregung
durchgesetzt, dass abgerissen wird. Es tut mir leid, aber der Lärm ist im
Nachhinein das kleinere Übel, als den Schwarzbau zu tolerieren.
Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses
Die Beseitigungsverfügung, durch die das Ganze wieder abgerissen wurde,
wäre nie für sofort vollziehbar erklärt worden. Deshalb hätte der Bauherr
sowieso den Bau erst beenden können. Erst wenn der Bau bestandskräftig geworden
wäre und nach einem möglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren, hätte es erst
wieder abgerissen werden können. Es liegt also nicht an der Bauaufsicht,
sondern es liegt auch daran, dass Beseitigungsverfügungen wegen dem
Eigentumsrecht grundsätzlich nicht für sofort vollziehbar erklärt werden.
Selbst bei bester Aufsicht hätte es nicht vermieden werden können, dass die
Baumaßnahme erst vollendet worden wäre und dann wieder abgerissen worden wäre.
2.
Herr Schmidt, Brunnenweg 5
2.1.
Heute werden Sie zur weiteren Entwicklung der
Ringweg-Siedlung abstimmen. Nun sollen endlich auch Diejenigen Wohnrecht
erhalten, die schon lange dort wohnen und Nachweise, wie z. B. eine
Wohnraumzuweisung aus der DDR haben. Das ist ein Fortschritt den die anderen
Bewohner der Siedlung und ich sehr begrüßen. Leider ist die geplante Lösung
eines Wochenendhausgebietes mit Dauerbewohnern so vom Gesetz nicht vorgesehen.
Das wird zu Problemen führen. Deshalb schlagen wir als Lösung die Entwicklung
des Gebietes zum Kleinsiedlungsgebiet vor. Die Siedlung war bereits als
Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen und in der DDR wurde die Siedlung als
Wohnsiedlung betrachtet, sofern feste Behausungen vorhanden waren. Aus unserer
Sicht löst das Kleinsiedlungsgebiet alle Probleme und auf Grund der sehr
restriktiven Bebaubarkeit, die man auch noch restriktiver gestalten kann als
vom Gesetz vorgesehen, wird es dafür sorgen, dass eine sehr grüne Siedlung
entsteht, aber trotzdem die Ruinen verschwinden.
Werden
Sie ernsthaft und vorbehaltlos, unter Einbeziehung von Experten, Vor- und
Nachteile des Kleinsiedlungsgebietes in die Entscheidung zur weiteren
Entwicklung einbeziehen?
Bürgermeister Herr Grubert
Sie haben mir Ihr Anliegen, wie vorab besprochen, schriftlich
eingereicht. Gestern habe ich das
Schreiben der Interessengemeinschaft an die Gemeindevertreter weitergeleitet.
Wir werden es ernsthaft im weiteren Bebauungsplanverfahren prüfen, ob unter
Einbeziehung von Fachleuten kann ich heute noch nicht sagen.
3.
Herr Braun, Erlenweg 29a
3.1.
Ich möchte noch einmal auf den Abriss des
ungenehmigten Baus im Eichenweg zurückkommen. Hätte man die Übertretung des
Baurechts nicht auch mit einem Bußgeld regeln können? Bestraft wird ja nicht
nur der Eigentümer, sondern auch die gesamte Nachbarschaft, die dann den Lärm
ertragen muss. Ganz abgesehen davon, dass Energie und Material verschwendet
wird, was anderswo sehr viel zielführender eingesetzt werden könnte. Ich würde
das Gesetz nicht immer an erste Stelle setzen, sondern pragmatisch denken und
sagen, was wird erreicht, wenn man auf dem Gesetz beharrt oder was wird
erreicht, wenn man ein Bußgeld oder eine Ablöse verhängt. Ich kann der Meinung,
dass das Gesetz die oberste Richtschnur ist, nicht ganz zustimmen. Man muss
sehen, welche Folgen die gefällte Entscheidung hat, ganz gleich, ob sie
juristisch anfechtbar ist oder nicht.
Bürgermeister Herr Grubert
Die von Ihnen geäußerte Auffassung würde die Bauherren bestätigen und
bekräftigen, erst einmal gegen das Baurecht zu verstoßen, um dann mit einer
Abschlagszahlung ihren Willen durchzusetzen. Die Einhaltung von Gesetzen ist
das, was wir als Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Landkreis durchsetzen müssen,
weil sonst jeder Bauherr, der Geld hat, sich mit einer Ablasszahlung sein Recht
erkauft. In besagtem Fall hat sicherlich eine Abwägung stattgefunden und ich
bin sehr froh, dass der Landkreis mit uns übereingekommen ist und eine
Beseitigungsverfügung erlassen hat, damit die Nachbarschaft nicht auf die Idee
kommt, weitere Schwimmbecken illegal zu bauen.
4.
Frau Bothmann, Zehlendorfer Damm 138
4.1.
Zur Siedlung Klein Moskau möchte ich sagen,
die Beschlussvorlage sieht so aus, dass die Siedlung als Wochenendhausgebiet
ausgewiesen ist. Wenn es als Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist bedeutet das
auch, dass die Leute dort kein Wohnrecht haben. Das ist rechtlich so
ausgewiesen. Es gibt verschiedene Gerichtsbeschlüsse und auch Verweise die
Ihnen alle bekannt sind.
Wenn
der Brief der Interessengemeinschaft an alle Gemeindevertreter gesendet worden
ist, ist meine Bitte an die Gemeindevertreter, die Tatsache, dass die Siedlung
zu einem Kleinsiedlungsgebiet werden kann, heute als Maßgabe in den Beschluss
einzufügen.
Ich
denke, es wird Niemand für die Anbindung an Strom, Sanitär, usw. Kosten in Höhe
von ca. 20.000 Euro zusätzlich zu den Baukosten aufbringen, um es dann nur als
Wochenendhaus zu nutzen. Dann wird die Siedlung so bleiben wie sie ist und
nicht besser werden.
Bürgermeister Herr Grubert
Heute geht es lediglich um die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Bebauungsplanverfahren. Den Brief der Interessengemeinschaft
habe ich an alle 28 Gemeindevertreter weitergeleitet, die sich
verantwortungsvoll damit auseinandersetzen werden. Ich habe zugesichert, dass
wir im weiteren Verfahren, darüber beraten werden. Das was Sie ausgeführt
haben, ist aber bisher nicht Beschlusslage der Gemeinde Kleinmachnow. Ich
rechne mit einer Entscheidung zum Jahresende.
Herr Templin
Natürlich ist das Ziel im ersten Schritt nicht festgelegt, mit diesem
Beschluss wird aber eine Richtung beschritten. Die Richtung, die die Verwaltung
und eine Mehrheit in den Ausschüssen für richtig erachtet, ist das, was in
diesem Beschluss steht. Das was Frau Bothmann gesagt hat, steht in dem
Beschluss nicht drin. Natürlich können auch abseits dieser Richtung gelegene
Maßnahmen diskutiert werden. Ich habe aber in dieser Gemeindevertretung noch
nicht erlebt, dass eine vorgegebene Richtung im Laufe eines Prozesses schon mal
dermaßen geändert wurde. Das ein begonnenes Verfahren nicht zu Ende geführt
wurde z. B. Buschgraben kam schon vor.
Frau Brammer
Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es um eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung geht. Ich denke, es ist genug gesagt.
5.
Herr Freydank, Steinweg 32
5.1.
Meine Frage richtet sich an die
Gemeindevertreter. Herr Bürgermeister Grubert hatte am 10. März 2015 zu einer
Besprechung der Agendagruppen-Sprecher eingeladen, ohne eine Tagesordnung
mitzuteilen. Den Hauptteil der Besprechung hat er damit ausgefüllt, dass ein
Hauptagenda-Sprecher gewählt werden sollte und auch gewählt wurde. Wenn ich die
Hauptsatzung der Gemeinde richtig verstehe, dann ist es Angelegenheit der
Gemeindevertretung, einen zentralen Sprecher der Agenda zu bestimmen oder
auszuwählen. Aus diesem Gesichtspunkt heraus frage ich, ob diese Wahl rechtens
war.
Herr Warnick
Es gibt keinen Agendagruppen-Sprecher. Die vorgeschlagene Person muss
durch die Gemeindevertretung benannt werden. In der Regel folgen die
Gemeindevertreter dem Vorschlag wie z. B. beim Seniorenbeirat.
Frau Scheib, Vorsitzende der
Fraktion CDU/FDP
Das Problem ist schon einmal aufgetaucht, als sich Jemand als
Agendagruppen-Sprecher darstellte und wir nicht wussten, ob er legitimiert ist
oder nicht. Ein Agendagruppen-Sprecher hätte theoretisch auch ein Rederecht in
den Ausschüssen. Wenn es gewählte Agendagruppen-Sprecher gibt, sollten wir sie
hier auch legitimieren.
Bürgermeister Herr Grubert
Ich hatte alle vier Agenda-Sprecher eingeladen und vorgetragen, dass es
sinnvoller wäre, wenn die Agenda-Sprecher einen Vorschlag machen, der dann
durch die Gemeindevertretung benannt wird. Drei Agenda-Sprecher waren der
Auffassung, dass das eine gute Idee ist, Herr Freydank war der Auffassung, dass
es keine gute Idee ist. Herr Freydank hat dem Vorschlag, einen Agenda-Sprecher
vorzuschlagen nicht zugestimmt und hat dann auch dem Wahlvorschlag nicht
zugestimmt. Selbstverständlich wird die Gemeindevertretung in der nächsten
Sitzung so wie es die Hauptsatzung vorsieht, den Agenda-Sprecher bestätigen, so
wie der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Herrn Dr. Franke, auch bestätigt
wurde. Ich halte es für ein legitimes Verfahren, wenn sich die Agenda-Sprecher
mit drei zu einer Stimme dafür aussprechen.
Herr Warnick zitiert § 5
Absatz 3 und 4 der Hauptsatzung:
(3) „Die Beauftragten sind
durch die Gemeindevertretung auf Vorschlag der Beiräte durch Abstimmung zu
benennen.“
(4) „Die Beauftragten sind der
Gemeindevertretung gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie legen der
Gemeindevertretung einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor.“
Herr Templin, Vorsitzender der Fraktion BIK
Es gibt keinen Agenda-Beirat. Dazu müssten sich die Agenda-Mitstreiter
verständigen. Für Jugendliche gibt es auch keinen entsprechenden Beirat, der so
einen Vorschlag machen könnte. Insofern halte ich das soeben geschilderte
Verfahren für nicht richtig. Ob die Vorsitzenden legitimiert sind wie ein
Beirat, dass muss der Agenda-Prozess selbst klären. Wenn Sie diesen Vorschlag
auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung bringen sollten,
halte ich ihn für nicht nach unserer Hauptsatzung zustande gekommen.
Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne
Ich möchte Herrn Templin widersprechen. Ich habe diesen Vorgang
verfolgt und fand ihn richtig. Seit langer Zeit stellen wir schon Bemühungen
an, dass den Agenda-Gruppen mehr Gewicht verliehen werden soll und das Recht
auch legitimiert wird. Meiner Meinung nach ist dieser Vorgang rechtens und ich
bin froh, dass es zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Anmerkung von Herrn Freydank:
Herr Grubert sagte vorhin „Herr
Freydank hätte dagegen gestimmt.“ Ich hatte eingangs dieser, für mich
Pseudo-Wahl, gesagt, wir haben im Vorfeld in der Gruppe Natur- und
Landschaftsschutz darüber gesprochen. Zu dieser Gruppe gehören acht Personen.
Diese Personen haben einhellig dagegen gestimmt, dass auf diese Art und Weise
ein Sprecher ausgewählt wird. Dann müsste man auch bedenken, dass von den so
genannten vier Sprechern einer dabei ist, der eine Ein-Mann-Gruppe
repräsentiert. Man sollte die Agenda-Mitglieder, die freiwillig im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung für die Gemeinde arbeiten, zusammennehmen und sie
sollten sich untereinander verständigen und möglicherweise einen Vorschlag
unterbreiten. Aber nicht auf diese administrative Art und Weise.
Bürgermeister Herr Grubert
Wie Sie sehen, ist es manchmal nicht so einfach, konträre Meinungen
unter einen Hut zu bekommen. Ich diskutiere gerne über alles. Es war der Wunsch
der Mehrheit der Agenda-Gruppen einen Agenda-Sprecher zu wählen. Wir können das
Verfahren gerne so durchführen oder aber im Ältestenrat darüber sprechen.
Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne
Für die Zuhörer, die es vielleicht nicht wissen, möchte ich noch einmal
klarstellen:
Es gibt die Agenda-Gruppe Energie- und Klimaschutz, die aus acht bis
zehn Personen besteht und die Agenda-Gruppe Umwelt und Verkehr, die auch aus
mehreren Personen besteht. Herr Freydank, ich weiß jetzt nicht, welche
Agenda-Gruppe aus nur einer Person besteht.
Herr Warnick
Die Diskussion werden wir heute hier nicht weiterführen. Es wurde
erkannt, dass es ein Problem gibt, mit dem wir uns beschäftigen müssen.