Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Zu diesem TOP sind anwesend:

Herr Piecha, Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters, und Herr Brinkmann, Leiter Eigenbetrieb –Bauhof

 

Herr Piecha

Im Jahre 2011 beauftragte die Gemeindevertretung den Bürgermeister eine geeignete gemeinsame Organisationsform zur Zusammenarbeit der Stadt Teltow mit der Gemeinde Kleinmachnow im Zusammenhang mit dem Bauhof zu untersuchen. Hintergrund ist, dass der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen Leistungen für die Stadt Teltow erbringt. Eine erste Untersuchung im Jahre 2012 ergab, dass die einzige geeignete Form der Zusammenarbeit der Zweckverband wäre. Zu diesem Zeitpunkt galt noch das „alte“ Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit GKG, nach dem nur eine Delegation (Aufgabenübergang), möglich war. Danach wären die zu erledigenden Aufgaben komplett auf den Zweckverband übergegangen und man hätte keinerlei Rückholrecht dieser Aufgaben in die Kommune gehabt. Weitere Untersuchungen im Jahre 2013 haben ergeben, wie ein Zweckverband Bauhof gegründet werden kann. Die Untersuchung ist als Anlage zur Drucksache beigefügt. Hinzu kam nun, dass seit Mitte des Jahres 2014 ein neues GKG gilt, nach dem auch die Möglichkeit besteht, dass Verbandsmitglieder den Zweckverband mit der Durchführung von Aufgaben (Mandatierung) beauftragen können. Das hat den Vorteil, dass bestimmte Aufgaben bei den Kommunen verbleiben können und andere durch den Zweckverband im Zuge einer Beauftragung durch die Kommune realisiert werden können. Zum Beispiel betrifft das die Erhebung der Gebühren für den durch den Zweckverband durchzuführenden Winterdienst bzw. die Straßenreinigung. Die vorliegende Absichtserklärung zur Gründung eines Zweckverbandes soll den weiteren Arbeitsweg der Verwaltung vorgeben. Sollte die Absichtserklärung beschlossen werden, wird die Gründung des Zweckverbandes vorbereitet. Unter anderem ist dann auch die entsprechende Verbandssatzung zu erstellen, in der die einzelnen Aufgaben des Zweckverbandes fixiert werden. Wesentliche Voraussetzung zur Gründung des Zweckverbandes ist jedoch die Neugestaltung des Umsatzsteuergesetzes mit Blick auf die Besteuerung von Beistandsleistungen im Zusammenhang mit der interkommunalen Zusammenarbeit. Unabhängig davon kann die Absicht einen Zweckverband gründen zu wollen, bereits jetzt erklärt werden, da damit der Zweckverband noch nicht gegründet wird. In den vorliegenden Unterlagen haben wir in der Anlage 1 vertiefende Informationen aufgeführt. Die Stadt Teltow hat die gleiche Drucksache zur Beschlussfassung vorliegen. Wenn der Zweckverband gegründet wird, werden beide Kommunen jeweils 1,5 Mio. Euro als Anschubfinanzierung für den Neubau eines Bauhofes in den Zweckverband geben, der Rest wird finanziert werden. Die jährlichen Betriebskosten werden hälftig durch die beiden Kommunen getragen. Die letztendlichen Kosten für die Kommunen, die für den Zweckverband zum Tragen kommen, sind nach derzeitigem Stand für Kleinmachnow 2,9 Mio. Euro und für Teltow dann 3,8 Mio. Euro.

 

Frau Storch nimmt ab 18.25 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 8 GV-Mitglieder anwesend.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich begrüße das, dass wir hier in Sachen Zweckverband Bauhof einen Schritt weiter kommen.

Was ich nicht ganz so gut finde ist, dass es einen langen Zeitplan gibt, dass erst 2017 die Zweckverbandgründung, so die Info von Herrn Piecha, mit der Begründung von langwierigen Verfahren, von statten gehen wird.

Ich würde mir gern wünschen, dass das ganze Verfahren beschleunigt werden kann, so dass wir schneller zu dieser Gründung kommen. Ein wichtiger Beweggrund war, erst einmal die Arbeit rationaler zu gestalten, in dem die Arbeiten, die jetzt sowieso schon für Teltow gemacht werden, dann unter diesem Zweckverband laufen. Und andererseits tatsächlich den Bannwald, der ja schon von unseren Urvätern als Gemeindegrün als Grüntrasse in den Ort gelegt wurde und der eigentlich als solche auch erhalten werden sollte, so zu sagen von dem Bauhof zu befreien. D.h., gemeinnützige Gebäude können stehen dort stehen, wie z. B. die Feuerwehr oder die Kirche, aber ansonsten ist es eben Wald, der auch als solcher bleiben sollte. Das Ziel war, diese große bebaute Fläche freizubekommen.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Priebe, Herr Brinkmann, Herr Liebrenz, Herr Piecha, Herr Schubert, Herr Wilczek, Herr Dr. Scheube, Herr Krüger, Herr Prof. Sommer, Frau Sahlmann, Frau Scheib


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt