Sitzung: 26.03.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 174/14/1
1.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes
KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird
gebilligt.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für
die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der
Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden,
sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
4.
Der
Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, inwieweit für weitere
Grundstücke, die für dauerndes Wohnen bereits genutzt werden (vgl. Anlage 4,
Kennzeichnung HAW – Hauptwohnung) eine ergänzende, lediglich den dortigen
Bestand sichernde Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Das
Ergebnis dieser Prüfung ist der Gemeindevertretung spätestens mit dem
Auslegungsbeschluss zum noch zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf vorzulegen.
Anlagen
‑ bereits mit
DS-Nr. 174/14 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.02.2015 verteilt! ‑
· Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“
Vorentwurf KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, Stand 05.01.2015:
Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)
Textliche Festsetzungen
· Nur
zur Information:
· Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme,
Stand. 05.01.2015)
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 174/14/1
beteiligen sich:
Herr Schubert
Herr Singer
Frau Sahlmann
Herr Gutheins
Herr Templin
Herr Schramm
Frau Scheib
Frau Bastians-Osthaus
Abstimmung zur DS-Nr. 174/14/1:
Die DS-Nr. 174/14/1 wird mehrheitlich beschlossen.