Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird als Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, sind zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4.    Der Bürgermeister wird darüber hinaus beauftragt zu prüfen, inwieweit für weitere Grundstücke, die für dauerndes Wohnen bereits genutzt werden (vgl. Anlage 4, Kennzeichnung HAW – Hauptwohnung) eine ergänzende, lediglich den dortigen Bestand sichernde Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Gemeindevertretung spätestens mit dem Auslegungsbeschluss zum noch zu erarbeitenden Bebauungsplan-Entwurf vorzulegen.

 

 

Anlagen

‑ bereits mit DS-Nr. 174/14 zur Sitzung der Gemeindevertretung am 19.02.2015 verteilt! ‑

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“

Vorentwurf KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, Stand 05.01.2015:

Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

Textliche Festsetzungen

·       Nur zur Information:

·       Nutzungskarte (Zusammenfassung der Bestandsaufnahme, Stand. 05.01.2015)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 174/14/1 beteiligen sich:

Herr Schubert

Herr Singer

Frau Sahlmann

Herr Gutheins

Herr Templin

Herr Schramm

Frau Scheib

Frau Bastians-Osthaus

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 174/14/1:

Die DS-Nr. 174/14/1 wird mehrheitlich beschlossen.