1.             Frau Beutler, An der Stammbahn 157

1.1.   Auf dem ehemaligen Grenzstreifen der Stammbahn wurden nach dem 1. März von einem Kleinmachnower Anwohner mindestens ein Dutzend Bäume gefällt. Offenbar hält sich der Fachbereich Ordnung/Sicherheit für nicht zuständig, auch wenn das Gelände der Bahn gehört, da auf meinen Anruf am 17. März 2015 keine Reaktion erfolgte. Auf Nachfrage wurde die Zuständigkeit abgelehnt. Das Fällen von Bäumen, für die keine Genehmigung erforderlich ist, ist nach § 34 des Brandenburgischen  Naturschutzgesetzes in der Zeit vom 15. März bis 15. September nicht erlaubt. Es handelt sich also bei diesen Fällungen um ungesetzliche Handlungen. Meine Frage:

·       Ist es richtig, dass für ungesetzliche Handlungen, also auch für Baumfällungen auf privatem Gelände, der Fachbereich Ordnung/Sicherheit zuständig ist?

·       Wenn nicht, möchte ich Sie hiermit auffordern, die Zuständigkeit umgehend zu klären und Bürger beim Schutz der Natur tatkräftig zu unterstützen. Am Montag sind weitere Fällungen vorgenommen worden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das von Ihnen bezeichnete Gelände liegt in der Gemarkung Kleinmachnow und befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, auch wenn es von dem Bürger gepachtet wurde. Das Problem ist, dass das Gebiet im Außenbereich liegt. Für im Außenbereich liegende Angelegenheiten ist das Ordnungsamt hier bei der Überprüfung der Baumfällungen nicht zuständig. Ihre Anfrage haben wir am 17. März zuständigkeitshalber an den Landkreis weitergeleitet. Leider wurde es versäumt, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen. Wir werden nochmals beim Landkreis nachfragen, was unternommen wurde. Bei einem weiteren Vorfall werde ich dafür Sorge tragen, dass zeitnah kontrolliert oder auch untersagt wird.

 

 

Frau Beutler

Ich möchte ergänzen, dass die Baumfällungen nicht auf dem Pachtland sondern auf dem Grünstreifen, wo die Leute spazieren gehen, stattfanden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Das konnte ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen. Aber auch dieses Gebiet ist Außenbereich und fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich. Ich nehme das gerne auf und bedauere wirklich, dass man auf Ihre Nachfrage keine Antwort gegeben hat.

 

 

Frau Beutler

Frau Leißner hatte im letzten Jahr allen Anwohnern der Stammbahn auf dieser Seite ein Informationsblatt des Ordnungsamtes einwerfen lassen, auf dem stand, dass es zu unterlassen ist, Gartenabfälle auf dieses Gelände zu werfen und dass, wenn bereits geschehen, die Abfälle unverzüglich zu beseitigen sind.

Ich hätte es schön gefunden, wenn dieser Anwohner einen Bescheid bekommen hätte, dass er die Fällungen zu unterlassen hat. Aus der Not heraus habe ich den Förster von Berlin angerufen, dem der Anwohner bereits bekannt war. Zuständig ist der Förster für Kleinmachnow nicht, aber er ist am nächsten Tag zu dem Anwohner gefahren und hat ihn aufgefordert, das zu unterlassen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Der Hinweis, dass die Verwaltung den Anwohner hätte anschreiben können, auch wenn wir keine vollziehende Kraft dort haben, ist richtig. Die Anregung nehme ich auf. Ich selber habe von diesem Vorfall erst heute durch Ihr Schreiben erfahren.

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Ich rege an, auf der Internetseite der Gemeinde darauf hinzuweisen, auch mit einer Telefonnummer, dass man sich bei Fragen zu Grünflächen im Außenbereich an den Landkreis wenden soll.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Ein Hinweis auf der Internetseite ist machbar. Dem einzelnen Bürger bzw. in dem betreffenden Fall wird es aber nichts bringen, da man sich erst informieren muss, ob das Gebiet in der Gemarkung Kleinmachnow liegt, ob es sich um Innen- oder Außenbereich handelt oder um Wald. Ich glaube nicht, dass es beim Landkreis eine Notrufnummer gibt. Beim nächsten Zusammentreffen mit dem Landrat werde ich ihn darauf ansprechen.

 

 

Herr Liebrenz, Fraktion B 90/Grüne

Ich glaube, es gibt trotzdem die Möglichkeit tätig zu werden, denn auch im Ordnungsrecht gibt es den Begriff der Gefahr im Verzug. Man kann zwar nicht unmittelbar gegen den Gefahrenverursacher tätig werden, aber man kann den Sachverhalt aufnehmen z. B. durch Fotobeweis oder ähnliches und dann die zuständige Behörde informieren. Man kann durchaus unmittelbar reagieren, sofern die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung stehen.