Herr Grubert

Es fand ein Gespräch in der Stadtverwaltung Teltow mit dem Bürgermeister, Herrn Schmidt, statt. In diesem Gespräch wurde uns mitgeteilt, dass die Stadt Teltow ein Schreiben erhalten habe, wo auf die Dringlichkeit der Maßnahme hingewiesen und zugleich mitgeteilt wurde, dass nach Auffassung des Wasserstraßen-Neubauamtes eine Behelfsbrücke während der Baumaßnahmen nicht erforderlich sei. Für Kleinmachnow ist das deshalb unzumutbar, weil wir dann von der Feuerwehr und von der Krankenversorgung abgetrennt sind und so die Zeiten für den Rettungsdienst nicht mehr eingehalten werden können. Das Wasserstraßen-Neubauamt ist der Auffassung, dass wir über Berlin versorgt werden könnten.

Herr Schmidt hat sich dafür ausgesprochen, noch einmal ein Gespräch mit der Hauptzentrale des Wasserstraßen-Neubauamt in Magdeburg zu suchen, bevor wir an die Öffentlichkeit gehen. Einen entsprechenden Brief hat die Stadtverwaltung versandt. Hier gibt es aber noch keinen Termin. Federführend ist in jedem Fall die Stadt Teltow. Die Gemeinde Kleinmachnow wird die Stadt Teltow unbedingt unterstützen.

 

Herr Schubert

Es ist nur eine kryptische Regelung in den §§ 41 und 42 Bundeswasserstraßengesetz, dass zur Unterhaltung auch der komplette Neubau kommt.  In § 41 Abs. 5 steht, wird eine Bundeswasserstraße ausgebaut und wird gleichzeitig ein öffentlicher Verkehrsweg geändert, so haben die beiden Beteiligten die dadurch entstehenden Kosten in dem Verhältnis zu tragen, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Maßnahmen zu einander stehen würden. Die Bundeswasserstraße würde ausgebaut, die Brücke müsste verbreitert werden und gleichzeitig würden wir verlangen, dass die Brücke verlängert wird. Dieser Fall ist hier geregelt.

Also die Verbreitung der Bundeswasserstraße und die Verlängerung der Brücke gehen auf das Konto der Bundeswasserstraßenbehörde des Wasserstraßen-Neubauamtes. Die Gemeinden Kleinmachnow  und Teltow möchten die Verbreiterung der Straße aus kommunalen Gründen, das geht dann auf unser Konto. Das wird analog angewendet beim Neubau, zu dem auch die Unterhaltung gehört. Das Bundesverwaltungsgericht hat das in zwei Entscheidungen ganz klar ausgeführt, die Kosten sind verhältnismäßig zu teilen. Deswegen kann ich die Auffassung des Wasserstraßenneubauamtes nur so verstehen, dass man offensichtlich versucht, aus der Arroganz einer Bundesverwaltung heraus, eine Gemeinde über den Tisch zu ziehen. Das ist ganz klar rechtswidrig. Wir müssen nur den Anteil der Kosten tragen, der dadurch entsteht, dass wir jetzt die Straße breiter haben wollen.

Die Gemeinde Kleinmachnow sollte auf jeden Fall die Stadt Teltow dabei unterstützen.

 

Herr Grubert

Ich weise darauf hin, dass die Stadtverwaltung Teltow hier federführend ist. Die Brücke liegt sowohl auf der einen als auch auf der anderen Seite in der Stadtverwaltung Teltow und deshalb hat Herr Schmidt die Federführung in dieser Angelegenheit. Die Gemeinde Kleinmachnow ist eventuell nur betroffen, wenn es um eine Behelfsbrücke geht.

 

Frau Sahlmann zu Protokoll

Ich bitte den Bürgermeister darum, ein Schreiben an die Stadtverwaltung Teltow aufzusetzen und vielleicht diese Rechtsprechung, die Herr Schubert uns vorgetragen hat, argumentativ einzubringen. Bisher haben wir eine andere Rechtsprechung von Teltow bekommen. Die Teltower Abgeordneten haben bereits vor drei Jahren dem zugestimmt, dass die Brücke nicht verbreitert wird. Vielleicht kann man in einem letzten Anlauf etwas versuchen.

 

Frau Storch

Wie ist die konkrete Planungs- und Beschlusslage, also ist jetzt noch der richtige Zeitpunkt um einzuschreiten und ist überhaupt ein Beschluss der Stadt Teltow notwendig? Welche Schritte sind jetzt erforderlich und wo kann sich Kleinmachnow einklinken?

 

Herr Grubert

Vor Beginn der Baumaßnahmen muss es eine Brückenvereinbarung zwischen den Beteiligten, dem Wasserstraßen-Neubauamt und der Stadtverwaltung Teltow geben. Herr Schmidt hat sich dahingehend geäußert, dass er eine Brückenvereinbarung in der augenblicklichen Situation nicht unterzeichnen würde.

Grundlagen sind einmal die falsche Ausgangslage von vor drei Jahren, als in dem Schreiben stand, welches der Stadtverwaltung Teltow zu Beschlusslage vorlag, dass sie bei einer Änderung alle Kosten übernehmen müssten. Zum zweiten will Herr Schmidt nicht hinnehmen, dass sie keine einspurige Behelfsbrücke während der Zeit bauen wollen.

Diese beiden Punkte müssen erst geklärt werden, bevor die Brückenvereinbarung zwischen den Beteiligten unterschrieben werden kann. Das wurde uns auch von Herrn Schmidt so zugesichert.