Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) – BauGB-

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" (Textbebauungsplan) für das Grundstück Föhrenwald 51 (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 08.06.2015 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich 1. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee"

·       1. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee" für das Grundstück Föhrenwald 51 (Textbebauungsplan)

·       Begründung, Stand 08.06.2015

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 050/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 050/15:

Die DS-Nr. 050/15 wird einstimmig beschlossen.