Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde Kleinmachnow zur Regelung der offenen Frage zum Straßenausbaubeitrag aus dem Städtebaulichen Vertrag mit der BBIS folgende Vereinbarung zu schließen:

 

1.         Die Vereinbarung stellt die endgültige Regelung für das gesamte Erschließungsgebiet der BBIS auf dem Seeberg (Straße Am Hochwald und Schopfheimer Allee) dar.

 

2.         Es wird folgende Berechnungsmethode für den zu zahlenden Straßenausbaubeitrag festgelegt:

            a)         Die Bausumme für die gesamte Straßenerschließung ist die Grundlage.

b)         Davon ist der nach dem Kommunalabgabengesetz zu ermittelnde Anteil der BBIS in Höhe von 60 % zu errechnen.

c)         Von dem so ermittelten Beitrag sind dann die 251.600,00 Euro nach den bisherigen Städtebaulichen Verträgen der Jahre 2005 und 2009 abzuziehen.

d)         Der verbleibende Restbetrag wird hälftig geteilt. Zusätzlich zu dem Betrag von 251.600,00 Euro zahlt die BBIS einen hälftigen Anteil.

e)         Der von der BBIS zu zahlende Gesamtbetrag wird auf 500.000,00 Euro als absolute Höchstgrenze festgelegt.

f)          Als Vorauszahlungsbetrag für den Straßenausbaubetrag zahlt die BBIS nach Abschluss der Vereinbarung und nach Abforderung im Juli 2015 einen Betrag in Höhe von 251.600,00 Euro.

            Der verbleibende Restbetrag ist nach Abschluss der Baumaßnahme und Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben fällig.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 066/15 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Gutheins

Herr Warnick

Frau Dr. Kimpfel

Herr Schramm

 

 

Herr Templin zu Protokoll

Es geht hier nicht um die Art des Straßenausbaus; den hat die Gemeindevertretung beschlossen. Es geht um die Kostenaufteilung. Ich zitiere aus dem Vertrag vom 21.12.2005, in dem die Gemeinde regelt, dass sie die Straße ausbaut, die im Eigentum der BBIS bisher war.

„Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sich die BBIS an den Kosten des Ausbaus der Straße nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Gemeinde Kleinmachnow zu beteiligen hat. Die Vertragsparteien gehen für die Erschließungsvariante von Gesamtkosten in Höhe von 419.000 Euro aus. Auf Grund der Beitragsverpflichtung in Höhe von 60% dieser Kosten ergibt sich ein Betrag von 251.600 Euro für die Variante A. Sollte diese Variante nicht umgesetzt werden sondern eine andere, dann wird trotzdem dieser Kostenrahmen nicht überschritten.“

Der erste Satz ist, 60% zahlt der Eigentümer. Das wurde auch im Städtebaulichen Vertrag im Jahr 2009 nicht geändert. Da wurde nur festgelegt, dass man sich inzwischen auf eine andere Erschließungsvariante geeinigt hat. Dann, und das ist ein verhältnismäßig frisches Zitat, vom April 2014. Ich zitiere aus Druckvorlage zum Städtebaulichen Vertrag.

„Nach Ansicht der Gemeinde hat sich durch die erhebliche Kostensteigerung die Geschäftsgrundlage wesentlich geändert mit der Folge, dass die Gemeinde einen Anspruch darauf hat, den sie hiermit geltend macht, dass die durch diesen Vertrag entstehenden Mehrkosten für die Straßenbaumaßnahme ebenfalls im Verhältnis 60:40 zwischen BBIS und ihr zu verteilen sind.“

Jetzt haben wir eine Kostenverteilung, die 1/3 bei der BBIS belässt. Das ist etwas anderes als die Hälfte, wie der Bürgermeister im Lokalreport zitiert wird und es ist erst recht etwas anderes als 60%. Nun bedarf es dazu natürlich einer Begründung. Was ich gerade vorgelesen habe ist die Rechtsposition des Bürgermeisters, als wir den Ausbau dieses Umfanges beschlossen haben. An seiner Rechtsposition muss sich um mehrere Hunderttausend Euro etwas geändert haben. Dass nämlich die Kosten für die BBIS bei 251.000 Euro gedeckelt waren, hieß auch, dass die Kosten für die Gemeinde bei 180.000 Euro gedeckelt sind. Wir liegen jetzt bei 1 Mio. Euro, das ist eine Versechsfachung, die Kosten der BBIS sind knapp verdoppelt. Ich persönlich bin der Meinung, dass das auch nicht im Einklang mit geltenden Regelungen ist. Ich bin nicht in der Lage, diese Ausbaukosten ganz genau nach der Satzung zu berechnen.

Ein weiterer Knackpunkt an dieser Vereinbarung ist, was ist denn eigentlich mit dem anderen Eigentümer? Zahlt die Waldorfschule den vollen Betrag? Welche Regelung ist dafür in den Kaufverträgen geschaffen worden? Dazu steht nichts drin. Es  gibt auch keine  Begründung, dass z. B. die Erhöhung der Baukosten in Sinne von Kleinmachnow gewesen ist. Das wäre ja immerhin eine Begründung für diesen Betrag. Die Änderung, dass sich Doppelgelenkbusse aneinander vorbei bewegen können, ist ja nur im Interesse der BBIS.

Ich bin der Meinung, dass diese Druckvorlage abzulehnen ist; dass der Bürgermeister so wie er im Beschluss zum Änderungsvertrag des Städtebaulichen Vertrages formuliert hat, vorgeht und wenn die BBIS Chancen sieht mehr herauszuholen, als das, was der Bürgermeister ihr so bereitwillig anbietet, dann wird sie klagen. Ich wünsche ihr dabei kein Glück, denn sie wird auf jeden Fall weniger Glück haben, als bei den Verhandlungen mit diesem Bürgermeister.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert zu Protokoll

Wenn ich die 1,5 Mio. Euro, von denen wir im Moment ausgehen, rechne, ist der Anteil nach KAG, den die Anlieger zu zahlen haben, 60%. Das sind 900.000 Euro. Von diesen 900.000 Euro ist die BBIS zu 75% Eigentümer, deshalb käme sie im höchsten Fall auf 675.000 Euro. Wenn man einen Vergleich schließt ist es immer eine Abwägung. Hätten wir keinen Vergleich geschlossen, hätten wir einen Bescheid erlassen müssen. Bei einem Bescheid kann in Widerspruch gegangen werden, dann Klage. Richtig ist, dass die BBIS sofort zahlen muss; nämlich dann 675.000 Euro. Konsens im Vertrag von 2014 war, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Ich schlage Ihnen dieses heute als einvernehmliche Regelung vor. Ich halte es für eine gute einvernehmliche Regelung. Da die Vergleichssumme so hoch ist, ist die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 066/15 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Storch

Herr Warnick

Herr Schramm

Herr Singer

Frau Schwarzkopf

Herr Templin

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schubert – Ende der Rednerliste

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Antrag der Fraktion BIK – namentliche Abstimmung der Beschlussvorlage

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-Nr. 066/15

 

Name

Ja

Nein

Enthaltung

 

 

 

 

Bastians-Osthaus, Dr. Uda

X

 

 

Baumgraß, Holger

X

 

 

Brammer, Viktoria

X

 

 

Bültermann, Bernd

X

 

 

Christall, John

X

 

 

 

 

 

 

Dettke, Martina

X

 

 

Grubert, Michael

X

 

 

Gutheins, Norbert

X

 

 

Haase, Dr. Walter

X

 

 

Heilmann, Kathrin

X

 

 

 

 

 

 

Hurnik, Markus

X

 

 

Kimpfel, Dr. Kornelia

 

X

 

Kreemke, Wolfgang

 

X

 

Krüger, Bernd

-

-

-

Liebrenz, Henry

X

 

 

 

 

 

 

Martens, Michael

-

-

-

Nieter, Wolfgang

X

 

 

Oeff, Alan

X

 

 

Sahlmann, Barbara

-

-

-

Scheib, Angelika

X

 

 

 

 

 

 

Schramm, Raoul

X

 

 

Schubert, Matthias

X

 

 

Schwarzkopf, Andrea

X

 

 

Singer, Thomas

X

 

 

Storch, Katharina

 

X

 

 

 

 

 

Tauscher, Maximilian

X

 

 

Templin, Roland

 

X

 

Warnick, Klaus-Jürgen

X

 

 

Wolschon, Jörg Wolfram

X

 

 

gesamt

22

4

0

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 066/15:

Die DS-Nr. 066/15 wird mehrheitlich beschlossen.

 

 

Antrag der Fraktion BIK – Auftrag ans Rechnungsprüfungsamt

Das Rechnungsprüfungsamt wird beauftragt zu prüfen, ob der mit DS-Nr. 066/15 in Form, Inhalt und dem von der BBIS zu zahlenden Straßenausbaubeitrag in Einklang mit den bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Gemeinde und BBIS dem KAG und der Straßenbaubeitragssatzung (insbesondere  § 9 Absatz 2) steht.

Über das Ergebnis der Prüfung ist die Gemeindevertretung zeitnah zu informieren.

 

 

An der Aussprache zum Antrag beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Heilmann

Herr Templin

Herr Warnick

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schubert – Ende der Rednerliste

 

 

Auf der Rednerliste steht noch:

Frau Dettke

 

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zum Antrag:

Der Antrag der Fraktion BIK wird mehrheitlich abgelehnt.