Beschluss: zur Kenntnis genommen

1.   Sauberkeit im Bannwald

·       Ist es erlaubt, reine Gartenabfälle im Bannwald zu entsorgen?

·       Wenn nein, was gedenkt die Gemeinde zu tun, um den Bürgern ihr Fehlverhalten klar zu machen?

2.   Radfahren auf dem Rathausmarkt

Das Radfahren auf dem Rathausmarkt ist untersagt, entsprechende Schilder weisen darauf hin. Täglich ist aber zu beobachten, wie Radfahrer den Rathausmarkt überqueren, auch an Donnerstagen, wenn Markttag ist.

·       Was tut die Gemeinde, um die Sicherheit auf dem Rathausmarkt zu gewährleisten?

·       Werden Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.

 

 

Nachfrage von Frau Brammer:

In der Beantwortung steht, das Radfahren auf dem Rathausmarkt ist verboten. Und ein Absatz weiter steht, dass es nicht verboten ist. Wie darf ich das verstehen?

 

 

Ø  Der Vorsitzende, Herr Tauscher, regt an, das Thema im UVO-Ausschuss zu diskutieren. Frau Storch, stellvertretende Vorsitzende des UVO-Ausschusses, nimmt die Anregung entgegen.

 

Ø  Der Bürgermeister, Herr Grubert, führt aus, dass es so zu verstehen ist, dass das Ordnungsamt keine Knöllchen verteilen darf, sondern nur die Polizei.