Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den letzten Tagen haben an verschiedenen Stellen des Straßennetzes der Gemeinde Asphaltierungsarbeiten stattgefunden. Die dabei aufgebrachte Bitumenschicht erweckt den Eindruck, als sei sie viel zu glatt, insbesondere für den Zweiradverkehr.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Verwendung von Bitumen bei der Reparatur von Straßen hat diese mitgeteilt, dass den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden die Anwendung von per Runderlass eingeführten technischen Regelwerken für den Asphaltstraßenbau empfohlen wird. Ich frage daher:
1.     Sind die Asphaltarbeiten unter Anwendung dieser von der Landesregierung   eingeführten technischen Regelwerke ausgeführt worden?
2.     Ist wie von der Landesregierung empfohlen das Abstreuen mit Splitt ausdrücklich als Leistungsposition vereinbart worden?
3.     Ist die entsprechende Ausführung von der Gemeinde überwacht worden?
4.     Wer waren die Auftragnehmer?

 

 Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.