Sitzung: 01.07.2010 Gemeindevertretung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in den
letzten Tagen haben an verschiedenen Stellen des Straßennetzes der Gemeinde
Asphaltierungsarbeiten stattgefunden. Die dabei aufgebrachte Bitumenschicht
erweckt den Eindruck, als sei sie viel zu glatt, insbesondere für den
Zweiradverkehr.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zur Verwendung
von Bitumen bei der Reparatur von Straßen hat diese mitgeteilt, dass den
Landkreisen, Kreisfreien Städten und Kreisangehörigen Gemeinden die Anwendung
von per Runderlass eingeführten technischen Regelwerken für den
Asphaltstraßenbau empfohlen wird. Ich frage daher:
1. Sind die Asphaltarbeiten unter Anwendung dieser von der
Landesregierung eingeführten
technischen Regelwerke ausgeführt worden?
2. Ist wie von der Landesregierung empfohlen das Abstreuen mit
Splitt ausdrücklich als Leistungsposition vereinbart worden?
3. Ist die entsprechende Ausführung von der Gemeinde überwacht
worden?
4. Wer waren die Auftragnehmer?
Die
Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.