Herr Schubert

Es liegt ein Antrag auf Rederecht von einem Anwohner der Straße An der Stammbahn vor.

Es geht darum, dass die Kreisverwaltung Beseitigungsverfügungen für die Pachtgrundstücke An der Stammbahn erlässt. Möglicherweise ist das schon ein Vorgriff auf eine Wiederinbetriebnahme der Stammbahn im weitesten Sinne. Bisher liegen nur Anhörungen zur Beseitigungsverfügung vor.

Das ist eine Angelegenheit des Kreises und gehört somit auch in den Bauausschuss des Kreises.

Aber da die Pachtgrundstücke sich auf Kleinmachnower Boden befinden, schlage ich vor, dass der heute hier anwesende Anwohner 5 Minuten Rederecht erhält.

 

Der Bauausschuss stimmt dem Rederecht des Anwohners zu.

 

Herr Büttner-von-Stülpnagel Anwohner An der Stammbahn 131 – Rederecht

Es geht darum, dass die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises alle Anwohner An der Stammbahn aufgefordert hat, zu Einfriedungen und sonstigen Bebauungen auf den gepachteten Grundstücken im Anschluss an ihre Gartengrundstücke, Stellung zu nehmen. Mit dem Ziel, diese Einfriedungen und alle weiteren Anlagen zu beseitigen. Begründet wird diese Ankündigung einzig damit, dass aufgrund einer Nachbarschaftsklage allgemeine Gleichheit herzustellen sei. Diese Ankündigung allein hat unter den Anwohnern der Stammbahn einerseits Furcht und Verunsicherung, aber noch mehr Empörung und Wut ausgelöst. Es geht heute einzig und allein darum, die Sachlage zu verdeutlichen und die Einschätzungen der Anwohnerinnen und Anwohner der Stammbahn klar zu vermitteln. Alle Anwohner haben die an ihre Gärten angrenzenden Grundstücke von der Deutschen Bahn AG gepachtet. Sie haben die Grundstücke eingefriedet. In den meisten Fällen sind die Anwohner sogar durch die Deutsche Bahn AG im Pachtvertrag dazu verpflichtet worden. Allen Pächtern ist auch klar, dass bei Bahnbedarf der Rückbau erfolgen muss. Nach Aussage der Bahn liegt ein solcher Bedarf nicht vor.

Die Bitte der Anwohner ist, dass der Verwaltungsunfug gestoppt wird und eine für die Bürgerinnen und Bürger sinnvolle Lösung gefunden werden muss.