Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Nach § 3 (5) Nr. 1 und 2 VOB/A wird die Leistung zum partiellen Abbruch und anschließendem Neuaufbau des Sportbodens in der Sporthalle der Eigenherd-Schule nach einem Wasserschaden an die Firma:

 

Hamberger Flooring GmbH & Co. KG – HARO Sports Flooring
Rohrdorfer Straße 133
83071 Stephanskirchen

 

in Höhe von 94.620,02 Euro

 

vergeben.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag ggf. zu erweitern, sollte das Schadensbild dies erfordern und durch die Kostenübernahme der Versicherung gedeckt sein.

 

 

Anlagen

Angebot der Fa. Hamberger Flooring GmbH & Co. KG – HARO Sports Flooring vom 04.05.2015

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Rüsch.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 082/15 beteiligt sich:

Frau Dr. Kimpfel

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 082/15:

Die DS-Nr. 082/15 wird mehrheitlich beschlossen.