Winterdienst auf Straßen in Wohngebieten der Gemeinde Kleinmachnow

In ihrer Sitzung am 27.10.2008 hat die Gemeindevertretung den Bürgermeister durch Beschluss beauftragt, ihr auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Straßenreinigung (insbesondere für den Winterdienst) kurzfristig ein Konzept zur Beschlussfassung vorzulegen, wie aus Haushaltsmitteln in den Straßen der Kategorie II (Straßenreinigung ohne Winterwartung gem. § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow) bereits in der Schnee- und Frostperiode 2008/2009 ein Winterdienst nach Bedarf und nur an neuralgischen Punkten wie den Querungen für Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen und Einmündungen sichergestellt werden kann. Ich frage den Bürgermeister:

Wann wird der Auftrag der Gemeindevertretung angesichts der in wenigen Monaten bevorstehenden dritten Schnee- und Frostperiode seit der Beschlussfassung im Jahre 2008 endlich umgesetzt?

 

 

Die Fragen wurden durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.