Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde, ein Konzept für die Gestaltung der Freianlagen auf dem Gelände des ehemaligen Gutshofes zu erarbeiten.

Dieses Konzept soll auf der beschlossenen und genehmigten Planung für das neue Gemeindehaus und der Parkplatzplanung beruhen.

 

Folgende Gesichtspunkte sind dabei zusätzlich bzw. neu zu betrachten:

·      die Freiflächengestaltung des ehemaligen Gutshofbereiches, der nicht von der Kirche erworben wurde,

·      die unerwarteten archäologischen Funde, insbesondere auf der südlichen Parkplatzseite.

 

Dabei sind die Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes zu berücksichtigen. Erste Ergebnisse sind zeitlich so zu terminieren, dass der Zeitplan des Neubaus nicht gefährdet ist, aber auch rechtzeitig auf die historischen Funde reagiert werden kann. Ziel der Gesamtplanung sollte es sein, das Gelände zu einem Ort der Identifikation, der Kultur und der Kulturgeschichte für ganz Kleinmachnow zu entwickeln.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die DS-Nr. 106/16, Herr Grubert ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 106/16 beteiligen sich:

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herr Martens

 

 

Frau Scheib zu Protokoll:

„Ausschlaggebend für diesen Antrag waren die erstaunlichen Ergebnisse der Grabungen. Also, wenn nicht nur die Planungen, wie sie im städtebaulichen Vertrag vorgesehen sind, realisiert werden, sondern der Aspekt der Sicherungen und Darstellungen von diesen Grabungen und Funden mit in das Konzept einbezogen wird, dann ist der Antrag wirklich hinfällig. Die Frage ist dann auch, in welcher Form das Konzept dann vorgestellt wird.“

 

         Herr Grubert nimmt das Gesagte von Frau Scheib auf und sagt dazu einen Grundsatzbeschluss vor, der über die Fachausschüsse und Hauptausschuss in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung geht.

 

 

Frau Sahlmann zu Protokoll:

„Ich lege großen Wert darauf, dass die Kirche ihre archäologischen Grabungen selber finanziert, so wie im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben.“

 


Die DS-Nr. 106/16 wird vom Einreicher unter Berücksichtigung der Äußerung von Frau Scheib zurückgezogen.