Sitzung: 04.10.2016 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 106/16
Beschlussvorschlag:
Der
Bürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der evangelischen
Kirchengemeinde, ein Konzept für die Gestaltung der Freianlagen auf dem Gelände
des ehemaligen Gutshofes zu erarbeiten.
Dieses
Konzept soll auf der beschlossenen und genehmigten Planung für das neue
Gemeindehaus und der Parkplatzplanung beruhen.
Folgende
Gesichtspunkte sind dabei zusätzlich bzw. neu zu betrachten:
· die Freiflächengestaltung
des ehemaligen Gutshofbereiches, der nicht von der Kirche erworben wurde,
· die unerwarteten archäologischen
Funde, insbesondere auf der südlichen Parkplatzseite.
Dabei
sind die Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes zu berücksichtigen. Erste
Ergebnisse sind zeitlich so zu terminieren, dass der Zeitplan des Neubaus nicht
gefährdet ist, aber auch rechtzeitig auf die historischen Funde reagiert werden
kann. Ziel der Gesamtplanung sollte es sein, das Gelände zu einem Ort der
Identifikation, der Kultur und der Kulturgeschichte für ganz Kleinmachnow zu
entwickeln.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die DS-Nr. 106/16, Herr Grubert
ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr. 106/16
beteiligen sich:
- Frau Scheib
- Frau Sahlmann
- Herr Martens
Frau Scheib zu Protokoll:
„Ausschlaggebend für diesen Antrag waren die erstaunlichen Ergebnisse
der Grabungen. Also, wenn nicht nur die Planungen, wie sie im städtebaulichen
Vertrag vorgesehen sind, realisiert werden, sondern der Aspekt der Sicherungen
und Darstellungen von diesen Grabungen und Funden mit in das Konzept einbezogen
wird, dann ist der Antrag wirklich hinfällig. Die Frage ist dann auch, in
welcher Form das Konzept dann vorgestellt wird.“
→ Herr Grubert nimmt das Gesagte von Frau Scheib auf und sagt
dazu einen Grundsatzbeschluss vor, der über die Fachausschüsse und
Hauptausschuss in die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung geht.
Frau Sahlmann zu Protokoll:
„Ich lege großen Wert darauf, dass die Kirche ihre archäologischen
Grabungen selber finanziert, so wie im städtebaulichen Vertrag
festgeschrieben.“
Die DS-Nr. 106/16 wird vom
Einreicher unter Berücksichtigung der Äußerung von Frau Scheib zurückgezogen.