Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 10, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.    Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“ (vgl. Anlagen 2 und 3) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

4.    Das Bebauungsplan-Verfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

 

 

Anlagen

·       Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“

·       Bebauungsplan-Vorentwurf – Planzeichnung (Stand: 23.01.2017)

·       Bebauungsplan-Vorentwurf – Textliche Festsetzungen mit Begründung (ohne Anhang; Stand: 23.01.2017)

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 007/17 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 007/17:

Die DS-Nr. 007/17 wird mehrheitlich beschlossen.